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Thema: Erfahrungen mit Arztausweisen

  1. #1
    Apothekerin
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    Apothekerin

    Erfahrungen mit Arztausweisen

    Ich würde gerne mal wissen, was Ihr für Erfahrungen mit Arztausweisen gemacht habt?

    Ehrlich gesagt sehen die Arztausweise aus wie Schulausweise zu meiner Zeit. Nicht gerade sehr Fälschungssicher. -Und leider oft auch nicht mehr gültig...!

    Wie handhabt Ihr das? Mich ärgert das jedes Mal, wenn ein Arzt mir seinen abgelaufenen Arztausweis zeigt. Ich will ja nicht alle Ärzte bei mir in der Apotheke vergraulen, aber rein rechtlich dürfte ich den Ärzten doch dann kein verschreibungspflichtiges Medikament mehr verkaufen, wenn der Ausweis abgelaufen ist.

    Theoretisch könnte der "Arzt" ja bereits keine Berufserlaubnis mehr haben und deshalb ist der Ausweis abgelaufen... Was meint Ihr dazu?

  2. #2
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Also, wenn ich Ärzte "beliefern" soll, die ich nicht kenne (weil sie z.B. in der Praxis gegenüber arbeiten oder was auch immer) dann lasse ich mir immer den Arztausweis zeigen, vergleiche kurz das Bild mit der Person, die da vor mir steht und gucke auch auf die Rückseite, um das Gültigkeitsdatum anzuschauen - völlig egal, wie genervt oder schmunzelnd der Betreffende dann vor mir steht. Und wenn der Ausweis abgelaufen ist, dann gibt es sowieso nichts, hat dann ja seine Gründe! Hab auch bisher noch nicht erlebt, dass das Kollegen / Bekannten anders handhaben würden...
    Geändert von 1981engelchen (25.05.2011 um 09:56 Uhr)

  3. #3
    Wenn der Arzt von ausserhalb kommt, ich ihn deshalb auch nicht kenne verlange ich definitiv einen gültigen Arztausweis.
    Genau wie bei einem anderen Ausweis muss er sich rechtzeitig um eine Neuausstellung kümmern. Deshalb verweigere ich in diesem Fall auch die Abgabe rezeptpflichtiger AM.
    Folgende Punkte sind es dabei evtl. ja auch Wert hinterfragt zu werden.
    1. Warum will er rezeptpflichtige AM jenseits seines Wirkungskreises erlangen?
    2. Könnte es evtl. gar eine Kontrolle der Einhaltung gestetzlicher Bestimmungen sein?

    Von einen mir bekannten praktizierenden Arzt verlange ich dann allerdings keinen Ausweis

  4. #4
    Apothekerin
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    Vielen Dank für Eure Antworten!
    So wie ihr es beschrieben habt, handhabe ich es auch. -Bild, Person und Gültigkeit anschauen. Obwohl man auch noch den Personalausweis dazu sehen sollte. Aber wenn es schon vom Bild her eindeutig die Person ist...
    Nun überlege ich allerdings, wie es wohl mit der Haftung aussieht, wenn man einem Arzt, allerdings mit abgelaufenem Arztausweis, verschreibungspflichtige Arzneimittel verkauft.
    Theoretisch ist er ja trotzdem ein Fachmann, auch wenn er keine Approbation mehr haben sollte.
    Das kann doch nicht so geahndet werden, wie wenn man einem Laien verschreibungspflichtiges ohne Rezept abgibt. Kennt Ihr Euch da aus?

  5. #5
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Zitat Zitat von Aesculap Beitrag anzeigen

    Theoretisch ist er ja trotzdem ein Fachmann, auch wenn er keine Approbation mehr haben sollte.
    Naja, es stellt sich ja auch die Frage, warum er keine Approbation (mehr) hat. Strafbar macht man sich dabei auf jeden Fall, aber ich vermute auch, dass dies nicht so streng geahndet werden würde, wie die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente an "Normalsterbliche". Erfahrungen habe ich da aber keine mit, solche Dinge kommen ja sicher eh kaum ans Tageslicht...

  6. #6
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    Ja, wahrscheinlich mache ich mir da auch zu viele Gedanken drüber.
    Nur gibt es bei uns einige Leute, die es allgemein mit der Rezeptpflicht nicht so streng nehmen, und da bekomme ich Bauchweh.... Vor allem wenn ich mir dann anhören muß, warum ich da so streng bin.....
    Aber danke fü die Antwort.

  7. #7
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Ja, aber solche Kollegen hat man immer. Ich bin da auch recht rigoros, v.a. weil ich das Gefühl habe, die Patienten sind da auch schon total dran gewöhnt, alles überall ohne Rezept zu bekommen. Ich versuche denen dann immer klar zu machen, dass es eine Straftat ist, ein rezeptpflichtiges Medikament ohne Rezept abzugeben, viele werden trotz dem noch patzig! Ist dann halt so.
    Ausnahmen mache ich eigentlich so gut wie nur, wenn ich zumindest telefonisch mit nem Arzt gesprochen habe...

  8. #8
    Apothekerin
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    Apothekerin
    Ja, vielen Patienten/Kunden ist garnicht bewußt, daß wir unseren Beruf riskieren, wenn wir Ihnen verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept überlassen.
    Gerade die Privatpatienten denken ja auch, "sie müssen das ja eh selbst bezahlen".
    Daß es dabei garnicht um die Bezahlung, sondern um rechtliche Bestimmungen und ihre eigene Gesundheit geht, ist denen garnicht bewußt. Und ich finde es schade, daß dieses denen von den Kollegen nicht klar gemacht wird.
    Da kommen dann auch solche Fragen wie: "Was kann ich denn schlimmes mit den L-Thyroxin-Tabletten anfangen?" Hallo, da gibts vielleicht zig unterschiedliche Dosierungen, und man bringt seinen gesamten Stoffwechsel durcheinander, wenn das nicht genau austitriert ist. -Und das ist ja noch harmlos....

    Und außerdem ist denen nicht bewußt, daß jeder Apotheker selbst für sein Tun haftet.
    Da kann der Kunde noch so erbost den Chef grüßen lassen, bei dem er immer alles so bekommt. Sobald ihm irgendwas passieren sollte, bin im Zweifel ich es gewesen, die die Verantwortung zu tragen hat.

    Leider kriege ich das nicht in meinen Chef rein, daß er den besagten Kunden auch klar machen muß, daß das was er macht, nicht für die Angestellten zu gelten hat...

    Was mich aber beruhigt ist, daß Du ganz ähnliche Erfahrungen gemacht hast. Dann stehe ich nicht allein damit da, auch wenn die Sache an sich natürlich heikel ist.

    Gruß Aesculap

    P.S. Achja, die Patienten, die Ihren Arzt gleich am Handy dabei haben (der natürlich im Krankenhaus arbeitet und den man so gut wie nicht verifizieren kann), sind mir die liebsten :dodgy:...

  9. #9
    Leider kriege ich das nicht in meinen Chef rein, daß er den besagten Kunden auch klar machen muß, daß das was er macht, nicht für die Angestellten zu gelten hat...
    Ich bin ja nun selbst Chef, muß aber Aesculap völlig recht geben.
    Für die sehr wenigen wirklichen Ausnahmesituationen im Zuge der "Notversorgung"
    muß eine einheitliche Vorgehensweise innerhalb der Apotheke geschaffen werden.
    Einem Patienten der bei uns als Stammkunde registriert ist und wo wir die Medikation aus seiner Kundendatei einsehen können, helfen wir schon mal per Anlieferung (also z.B. eine Ampulle Insulin) aus.
    2 Kriterien sind dabei für uns ausschlaggebend, eine Besorgung eines Rezepts ist nur sehr erschwert sofort möglich (behandelnder Arzt im Uralub...meist ja unangekündigt für den Patienten...oder Freitagnachmittag...kein weiterer Arzt weit und breit erreichbar (was bei uns in der "Provinz" nicht selten ist) und daraus folgend mögliche Risiken für den Patienten bei nicht Weiterführung der Medikation (Insulin,Asthmasprays).
    Das wir uns nicht falsch verstehen, diese Ausnahmen sind sehr selten und auf die Nachreichung eines Rezeptes wird von uns in jedem Fall bestanden (aktenkundliche Notiz).
    Das bedenkenlose rüberreichen rezeptfpflichtiger Medikamente als Marketinginstrument zum Kundenfang ägert mich aber auch sehr.
    Im übrigen, ein unbekannter Arzt am Telefon kann mich nun so gar nicht zur Herausgabe von rezeptpfl. AM bewegen.

  10. #10
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Apothekerin seit 2010
    Ich persönlich halte das mit der "Notversorgung" genau so, weil ich das mit mir vereinbaren kann und auch denke, dass man da rechtlich zumindest in einem begrenzten Rahmen "abgesichert" ist, da ja bei Nichtabgabe (je nach Medikament natürlich, Asthmasprays und Insulin werden bei uns z.B. recht häufig verlangt) auch immer der Aspekt der unterlassenen Hilfeleistung mit hinzukommt - allerdings lasse ich mich von sowas auch nicht unter Druck setzen, ich kann gar nicht zählen, wie ich oft ich Sätze a´la "wegen Ihnen sterbe ich jetzt", "meine Familie wird sie verklagen, wenn ich dann tot bin" und "ihr Chef bedankt sich, wenn sie ab heute einen Stammkunden weniger haben" gehört habe.

    Es nervt mich sowieso total mich welcher Selbstverständlichkeit die Patienten, ihre Medikamente in solchen Situationen einfordern, ich bin da auch schon mehrfach richtig angeschrien und beschimpft wurden - und das v.a. von Leuten, die richtig "wilde" Dinge wollten, z.B. Antibiotika, weil das ja letztes Mal so gut geholfen hat oder nen Viani Diskus, weil sie die selbe Erkältung wie im Sommer wieder haben... man wundert sich echt, wieee schwer es doch sein kann, die Leute davon zu überzeugen, dass sie (nicht nur aus rechtlichen Aspekten, sondern v.a. wegen ihrer eigenen Gesundheit) in diesem Fall bitte zum Arzt gehen müssen!

    Es gruselt mich aber auch immer wieder wie locker solche Dinge in einigen Apotheken gehandhabt werden, ich habe Apotheken kennengelernt, da gibt die PKA (und nur die) Appetitzügler ohne Rezept raus (für den Chef war es ok, da es ja ne Stammkundin ist und sie auch hin- und wieder mal Rezepte dafür bekommt) oder eine, wo alle zur PTA wollen, weil es bei ihr hochdosiertes Ibuprofen, Dytide und ähnliches ohne Verschreibung und in größeren Mengen gibt. Da kann man als verantwortlicher Apotheker doch nur davon laufen wollen...
    Ich fand diese Situationen (in Apotheken wo ich kurzzeitige Vertretungen gemacht habe) immer sehr unangenehm. Man kann den Leuten schlecht klar machen, dass man dafür die volle rechtliche Verantwortung trägt und will ja auch nicht sämtliche Stammkunden vergraulen - echt ne Gradwanderung!

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