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Thema: Dauer der Famulatur

  1. #1
    Benutzer Avatar von freaky_babyshi
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    Dauer der Famulatur

    Hallo,
    könntet ihr mir vllt sagen, ob ich als Famulus genau 4 wochen, also an 28 tagen arbeiten muss oder ob es quasi mindestens nur 20 arbeitstage sind (halt 5 werktage pro woche)?

    Lieben Dank

  2. #2
    Labor-Zwerg Avatar von midget89
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    20 tage...und soweit ich weiss muss man feiertage auch nich nacharbeiten

  3. #3
    Benutzer Avatar von freaky_babyshi
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    alles klaro, dankeschööön

  4. #4
    please accept mystery Avatar von das_Alpacca
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    Ich hab letztes Jahr den Feiertag dranhängen müssen - auf Geheiß meiner Chefin. Ob das allerdings Pflicht ist, weiß ich nicht.
    Es war ein sehr realistischer Traum und Harald Juhnke hatte Kuchen mitgebracht.

  5. #5
    Labor-Zwerg Avatar von midget89
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    also ich musste meinen nich dranhängen...hoffe mal das das so richtig is^^

  6. #6
    Studentin Avatar von Evelyn
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    was wäre denn, wenn man zwischendurch paar tage krank geschrieben ist, muss das hinten ran gehängt werden? auf der bescheinigung ist dann ja auch zu kennzeichnen, ob die ausbildung unterbrochen wurde.

  7. #7
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    @ freaky_babyshi:
    du musst soweit ich weiß 20 Arbeitstage ableisten... die Bescheinigung sollte aber über 28 Tage (also inklusive die 4 Wochenenden) ausgestellt werden.

    @all:
    ich habe da ein etwas anderes Problem... wir haben noch Prüfungen in den Semesterferien und ich muss meine Famulatur noch fertig bekommen... zählen Prüfungstage wie Krankheit? MUSS ich das kennzeichnen? Nacharbeiten werde ich die Tage.
    danke.

  8. #8
    1,3,7-Trimethyl-2,6(1H,3H)-purindion Avatar von Willi
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    Hallo,
    Krankschreibungen und sonstige Ausfälle (z.B. durch Klausuren) sind in der AAppO nicht weiter geregelt. In der Regel muss man die Zeit nacharbeiten und das wichtigste ist einfach, dass auf der Bescheinigung die vollen 28 Tage erkennbar sind (Wochenenden musst du da gedanklich rausrechnen). Das einfachste ist es mit dem Apotheker zu sprechen, damit da ganz normal die volle Zeit drauf steht (ohne so nen Murks wie Unterbrechnungen). Wenn die fehlenden Tage nachgearbeitet wurden, hat ja alles sein Richtigkeit (und man selbst ruhigere Nächte).

  9. #9
    Foren-Guru Avatar von Christin
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    Ich bin derselben Meinung wie Willi, am Ende ist nur wichtig, dass der Zeitrahmen passt und wenn du alles nacharbeitest, kann dir dein Chef/deine Chefin ja 28 Tage quittieren.
    You shoot me down, but I don't fall - I'm Titanium!

  10. #10
    Angstkätzchen Avatar von -kleine lady-
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    Huhu ...

    hätt ne Frage zur Bescheinigung:
    Bei mir wurde vom ersten Montag bis zum letzten Samstag (22.2.2010 bis 20.03.2010) bescheinigt, reicht das?
    Sonntags arbeitet ja eh keiner, aber ich hab angst, dass da der eine Tag zum Problem wird.
    Mein Chef hat mir gesagt, falls es Probs geben sollte, kann ich mich ja dann noch melden ...
    aber wäre ziemlich blöd, wenn die wegen einem Sonntag aufmucken. ^^

    MfG
    Lady

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