Ich hab mal eine frage zu dem zeitraum der famulatur, so wie er auf dem zettel "bescheinigung über die tätigkeit als famulus" stehen muss. bei meinen ersten vier wochen hatte ich die zeit vom beginn (montag) bis zum ende(freitag) draufgeschrieben. habe ich jetzt wieder so gemacht und der apotheker meinte, dass es bei ihm damals probleme gegeben hat, weil von montag bis freitag ja nicht genau vier wochen wären, bei insgesamt acht wochen ja dann vier tage fehlten und praktisch das wochenende auch noch mit eingerechnet werden müsse. sollten auf dem zettel also exakt die vier wochen draufstehen (+wochenende, an dem ich ja dann eigentlich gar nicht mehr dort gearbeitet habe)? :huh: