Hallo, ich habe eine rechtliche Frage bzw. benötige Hilfe bezüglich einer mündlichen Zusage für eine VZ Anstellung im März 2015, ich habe dort dann aufgrund meiner bisherigen Anstellung und Kündigungsfrist ( 20h/Woche) zunächst auf 450€ Basis gearbeitet,was als Einarbeitung genutzt werden sollte. Nach April sollte der 450€ Vertrag in einen VZ Vertrag umgewandelt werden. Doch ich wurde immer wieder vertröstet, derweil wurden zwei andere eingestellt, die deutlich jünger waren als ich, zudem war eine eine Bekannte einer Angestellten. in der letzten Aprilwoche rief meine Chefin mich dann an und kündigte mir MÜNDLICH am Telefon. Ich habe mich daraufhin zunächst bei der Rechtsberatung der Arbeitsagentur schlau gemacht, mündliche Zusagen sind genauso rechtskräftig wie ein schriftlicher Vertrag, nur leider gibt es eben aufgrund der telefonischen mündlichen Zusage keinerlei Zeugen
Ich habe es zunächst im Guten versucht zu klären, aber mit meiner Ex Chefin war nicht zu verhandeln. Auch die Güteverhandlung diese Woche hat nichts ergeben, ihr Anwalt sagte nur einen einzigen Satz "Wir zahlen garnichts", wobei mir rechtlich 3 Monatsbruttogehälter zustünden, so dass mein Anwalt natürlich diese Summe abzüglich meines Einkommens von Juni/Juli fordert.
Nun meine Frage..ich will jetzt hier nicht den Namen der Apotheke posten, denke,das gehört sich nicht, es handelt sich um eine Apotheke in Berlin in einer der Arcaden. Gibt es hier jemanden, der ggf. ähnliche Erfahrungen gemacht hat (evtl. sogar in selbigen Betrieb)? Wenn ja, bitte PN schicken, da ich für den endgültigen Prozess jede Hilfe und jeden Zeugen gebrauchen kann!
Danke und viele Grüße
Emuckl