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Thema: Ibuprofen akut auf Rezept bei 12 jährigem Kind

  1. #1
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    Ibuprofen akut auf Rezept bei 12 jährigem Kind

    Hallo!

    Wir hatten heute in der Apotheke einen Fall, bei dem keiner so recht weiter wusste. Eine Mutter (die es sehr eilig hatte), kam mit einem Rezept für ihre 12-jährige Tochter. Ibuprofen akut 400 1A Pharma 10 Stück sollte sie bekommen. Das Häkchen "gebührenfrei" wurde vom Arzt angekreuzt, was ja ansich schon mal falsch ist. Nach Rabattvertrag hätte sie dann Ibuflam 400 20 (!) Stück bekommen sollen (die verschreibungspflichtige Variante, die gleich mal 10 Euro im VK teurer ist). Wir waren uns sehr unsicher und haben ihr (weil sie eine Stammkundin ist und es sehr eilig hatte), die kleine 10er-Packung dann geschenkt.

    Was wäre denn nun richtig gewesen?

    Danke im Voraus für Antworten

  2. #2
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Moin,
    wieso ist denn das Häkchen bei "gebührenfrei" falsch für ne 12jährige? Bis zum 18.Geburtstag ist man von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit...
    Nicht rezeptpflichtige AM, wie "Ibu... akut" sind an und für sich nur für Kinder bis zum 12.Geburtstag durch die GKV erstattungsfähig, es sei denn es liegt eine Entwicklungsstörung vor, dann wir bis zum 18.Geburtstag bezhalt. Hierbei hat die Apotheke keine Prüfpflicht, d.h. bis zum 18.Geburtstag dürfen wir auch apothekenpflichtige AM auf Rezept abrechnen!
    Welches AM genau abgegeben werden muss, entscheidet dann - wie du schreibst - der jeweilige Rabattvertrag und wenn da dann Ibuflam 400 rauskommt, dann ist das das Mittel, was du abgibst. Die Stückzahlen können sich hierbei tatsächlich unterscheiden, wenn z.B. nicht nur die 20er Packung unter die Bezeichnung N1 fällt, sondern auch die 10er Packung! Häufig hat man das doch auch bei Antibiotika, dass eigentlich 10 Stück verordnet sind, der Rabattvertragspartner aber nur ne 7er Packung hat und das Mittel dementsprechend gar nicht ausreicht, aber eben beides unter N1 fällt und daher so von der Software angezeigt wird. Um deinen Fall da konkret zu betrachten, bräuchte man noch die entsprechende Krankenkasse und müsste mal einen Blick in die aktuelle Packungsgrößenverordnung werfen...

  3. #3
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Ergänzung: Ich habe das grad mal online in der Packungsgrößenverordnung nachgeschaut. Eine N1 bei Analgetika enthält 8-12 Tabletten, eine N2 27-33, somit wäre mit 10 Tabletten eine N1 verordnet und der Austausch darf auch nur in diesem Bereich erfolgen (8-12 Tabletten). Zum Teil werden Ibuprofenpräparate aber auch als Antiphlogistika eingeordnet (abh. von der Indikation / vom Hersteller), dann entspräche eine N1 16-24 Tabletten und da würde eine verordnete 10er Packung komplett rausfallen. Das wäre dadurch dann eine Stückzahlverordnung und es dürfen dann auch ur 10 Tabletten abgegeben werden!

  4. #4
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    Soweit ich weiß und ohne jetzt nachgeguckt zu haben, ist Ibu akut 1A Pharma mit 10Stück nicht nomiert, die 20Stückpackung ist meines Wissens die N1.

    Was mich viel mehr stutzig gemacht hat, es heißt ja bis zum 12. Geburtstag sind apothekenpflichtige AM auf Kassenrezept erstattungsfähig. Da sie ja schon 12 ist, würde das doch gar nicht mehr gehen oder?

  5. #5
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    ...das habe ich ja oben erläutert. Bis zum 18.Lebensjahr können apothekenpflichtige AM auf rosa Kassenrezept verordnet und erstattet werden, wenn eine Entwicklungsstörung des Kindes vorliegt (ansonsten nur bis zum 12.Geburtstag!)...
    Der Arzt muss dies allerdings nicht auf das Rezept schreiben und wir müssen auch nicht nachfragen oder uns das Kind anschauen und dies selber beurteilen oder ähnliches. Wenn ein apothekenpflichtiges AM für einen 12-18jährigen auf Kassenrezept verordnet wird, gehen wir in der Apotheke einfach davon aus, dass eine Entwicklungsstörung vorliegt und dürfen beliefern!

  6. #6
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    Der letzte Gedanken hat mir gefehlt. ;-) Danke dafür, nun machts Sinn.

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