Hallo zusammen,
ich habe bereits den ersten Teil meiner Famulatur (4 Wochen) in einer öffentlichen Apotheke absolviert und möchte nun den 2. Teil im Regierungspräsidium, bzw. Gesundheitsamt im Bereich für ärztl. und pharmazeut. Angelegenheiten machen.
Ich hatte eigentlich auch immer im Hinterkopf, dass man die Famulatur einfach irgendwo machen kann, wo ein pharmazeutischer Bezug vorliegt und das wäre ja hier der Fall...
Allerdings habe ich mir eben den Abschnitt in der Approbationsordnung durchgelesen und jetzt bin ich mir nicht mehr so sicher, ob die 4 Wochen im Regierungspräsidium anerkannt werden für die Famulatur.
http://bphd.de/fileadmin/bphd/downloads/AAppO.pdf
Dort heißt es:
"... die übrige Zeit kann wahlweise auch in einer 1. Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, 2. der pharmazeutischen Industrie, 3. einer Arzneimitteluntersuchungsstelle oder einer vergleichbaren Einrichtung, einschließlich solcher der Bundeswehr abgeleistet werden. ..."
Ist das Regierungspräsidium/Gesundheitsamt als "vergleichbare Einrichtung" zu verstehen oder nicht?
Wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank!