Hallo,
ich habe eine Frage zu dem Praktikum während der schulischen Ausbildung, das 160 Stunden betragen sollte. Da ich im ersten Jahr wegen Ferienjobs nicht dazu gekommen bin, ein Praktikum zu machen, wird es bei mir ziemlich knapp, weil ich mich bereits im zweiten Ausbildungsjahr befinde. Im Oktober habe ich eine Woche Praktikum abgeleistet, was ja 40 Stunden sind. Ich habe vor, in den Osterferien 80 Stunden zu arbeiten. In den Weihnachtsferien war ich auch in einer Apotheke, vom 23.12. bis zum 29.12. Ich hatte vor am 30.12. auch noch zu arbeiten, doch leider wurde ich krank und habe mich nicht in der Lage gefühlt zu arbeiten. Am Montag war ja leider noch ein Feiertag. Ich wollte mal fragen, ob hier jemand weiß, ob Feiertage allgemein mitgezählt werden und es auch ohne den einen Fehltag 40 Stunden wären oder ob vielleicht Rücksicht auf den krankheitsbedingten Fehltag genommen wird, wenn es um die Prüfungszulassung geht. Ich mache mich hier schon verrückt weil mir bis jetzt leider noch keiner meine Frage beantworten konnte.
Liebe Grüße