Hallo zusammen,
ich habe mal 2 Probleme zu denen ich gerne eine Info hätte:
1. ZahnärztIN verlangt unter Vorlage ihres gültigen Zahnarzt-Ausweises für den "Eigenbedarf" eine Großpackung Viagra. Geht das überhaupt? Ärzte dürfen zwar unter Vorlage des Arztausweises RX-Artikel erhalten, aber ich dachte das bezieht sich immer nur auf Arzneimittelgruppen, die innerhalb ihres Tätigkeitsbereiches liegen. Man fragt sich natürlich, welche Art Untersuchung ein Zahnarzt aufgrund seines STudiums durchgeführt hat, um zu einer Diagnose zu kommen, die Viagra als Therapie erfordert? Abgabe verweigern?? Kann mir jemand den Gesetzestext nennen, in dem geklärt ist, was ein Arzt für den Eigenbedarf verordnen kann?
2. Eine Heilpraktikerin hat bei uns 120 (!!) Einweg-Zäpfchengießformen bestellt. Auf Nachfrage ob das denn für den privaten oder beruflichen Zweck bestimmt ist, kam sie ins Stottern und meinte dann (nicht sonderlich überzeugend), dass das NATÜRLICH für den privaten Gebrauch ist. Abgabe verweigern? Oder geht uns das nichts an ob sie eine Herstellungserlaubnis hat (welche sie sicherlich NICHT besitzt)? Klar kann man ihr nichts nachweisen, aber mich würde interessieren ob solche Verweigerungen gedeckt wären durch "Abgabe verweigert aufgrund begründetem Missbrauchsverdacht" laut §17 ApoBetrO?? Es handelt sich ja nicht um ein Arzneimittel, aber die Sache stinkt ja schon zum Himmel....