Also ich sehe das etwas anders, vielleicht auch, weil ich Zahnarzt bin. Meine Meinung:
Richtig ist erst einmal, dass Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte rezeptpflichtige Arzneien verschreiben dürfen.
Richtig ist auch, dass es beim Vorlegen des Arztausweises kein schriftliches Rezept braucht, und dass eine Eigenverschreibung möglich ist (ausser BTM).
Das es verschiedene Approbationen gibt stimmt auch, ist hier meines Erachtens aber nicht von Bedeutung, solange kein Dritter behandelt werden soll. Das Heilpraktikergesetz regelt nur die berufliche und erwerbsmäßige Heilbehandlung von Menschen, also Patienten. Sich selbst behandeln ist im allgemeinen nicht verboten und zulässig, und dürfte vom Großteil der Apothekenkunden auch betrieben werden. Dazu bedarf es keiner Approbation, und auch die zahnärztliche Approbation verbietet dem Zahnarzt nicht die Eigenbehandlung. Der einzige Unterschied zum Rest der Bevölkerung ist, dass diese Berufsgruppen verschrieben dürfen, wozu allerdings auch ein Studium als Fachkundenachweis absolviert werden musste. Eine konkrete Gesetzesstelle, wonach Zahnärzte nur bestimmte Stoffe verschreiben dürfen, ist mir nicht bekannt (bitte benennen). Eine Eingrenzung der Patientenbehandlung findet über die Approbation und das Zahnarztgesetz statt, aber da geht es immer um erwerbsmäßige Behandlung Dritter, nicht um Eigenbehandlung. Wie und was behandelt wird, muss der Apotheker nicht wissen, dass muss weder der Arzt noch der Patient offenbaren. Ohne weiter auszuholen sei an die Schweigepflicht und Therapiefreiheit erinnert, und dass eine "Nichtbedienung" des Rezeptes auch eine Art Behandlung darstellt, in meinen Augen ohne Untersuchung, ohne Diagnose und ohne Legitimation.
Die Sache ist also erstmal so, dass ein gültiges Rezept (oder als Ersatz der Ausweis) vorliegt. Mehr bedarf es doch zur Bedienung des Rezeptes nicht, mehr kann der Apotheker auch nicht überprüfen. Wie soll dann eine Ablehnung begründet werden ?
Ich finde es ehrlich gesagt auch etwas befremdlich, warum sich Apotheker mit den verschiedenen Heilberufen zanken sollen. Das hilft keinem. Dass sich ein Kollege durch Eigenverschreibungen selbst schadet (trotz Fachwissen) dürfte unwahrscheinlicher sein als ein Schaden durch Selbstmedikation im Rest der Bevölkerung, zumal die beratende Tätigkeit des Apothekers gerade im Onlinehandel kaum möglich ist.