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Thema: Famulatur - Ausland

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Ausrufezeichen Famulatur - Ausland

    Hi,

    ich habe da eine Frage:

    Ist einer der folgenden Konstellationen oder sogar alle drei möglich?

    a) 4 Wochen im Ausland in einer öffentlichen Apotheke / 4 Wochen im Ausland in Industrie / Krankenhausapotheke / Uniklinik
    b) 4 Wochen im Ausland in einer öffentlichen Apotheke / 4 Wochen im Inland in Industrie / KA / Uniklinik
    c) 8 Wochen im Ausland in einer öffentlichen Apotheke

    Ich habe leider noch keinen Hinweis gefunden, ob die Famulatur in der öffentlichen Apotheke in Deutschland gemacht werden muss?

    Vielen Dank und super Forum; weiter so!

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Die Famulatur muss unter Leitung eines Apothekers erfolgen, der in Deutschland eine Approbation hat. Dies kann dann auch im Ausland sein. Ich kenne viele, die im Ausland in einer öffentlichen Apotheke unter Leitung eines deutschen Apothekers waren, aber niemanden der im Ausland in der Industrie/Krankenhaus Apotheke war. Müsste dennoch theoretisch möglich sein.

  3. #3
    1,3,7-Trimethyl-2,6(1H,3H)-purindion Avatar von Willi
    Registriert seit
    15.11.2009
    Beiträge
    234
    Pharmazeut
    Hallo,

    schauen wir einfach mal in die Approbationsordnung - da steht ja alles drin:

    § 3 Famulatur

    (1) Durch die Famulatur nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 soll der Auszubildende mit den pharmazeutischen Tätigkeiten vertraut gemacht werden. Außerdem soll er Einblick in die Organisation und Betriebsabläufe sowie in die Rechtsvorschriften für Apotheken und in die Fachsprache erhalten.

    (2) Die Famulatur ist während der lehrveranstaltungsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung unter Leitung eines Apothekers ganztägig abzuleisten. Mindestens vier Wochen der Famulatur sind in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist, abzuleisten; die übrige Zeit kann wahlweise auch in

    1. einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke,
    2. der pharmazeutischen Industrie oder
    3. einer Arzneimitteluntersuchungsstelle oder einer vergleichbaren Einrichtung einschließlich solcher der Bundeswehr


    abgeleistet werden. Die in Satz 2 letzter Halbsatz genannte Zeit kann auch in vergleichbaren Einrichtungen in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, abgeleistet werden. Eine Ableistung in Abschnitten von mindestens vier Wochen ist zulässig. Über die abgeleistete Famulatur erhält der Auszubildende eine Bescheinigung nach Muster der Anlage 7.

    (3) Für Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, pharmazeutisch-technische Assistenten und Apothekenassistenten entfällt die Famulatur.
    Den für dich wichtigen Punkt habe ich dir rot markiert. Satz 2 letzter Halbsatz ist dieser Abschnitt:

    die übrige Zeit kann wahlweise auch in

    1. einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke,
    2. der pharmazeutischen Industrie oder
    3. einer Arzneimitteluntersuchungsstelle oder einer vergleichbaren Einrichtung einschließlich solcher der Bundeswehr


    abgeleistet werden.

    Das heißt (so lese ich das aus der Approbationsordnung): Leider ist keiner deiner 3 Wünsche möglich. 4 Wochen musst du in Deutschland in einer öffentlichen Apotheke arbeiten. Die restlichen 4 Wochen kannst du aber im (EU-)Ausland unter der Leitung eines Apothekers (mit Approbation!) in der Industrie/Apotheke/Krankenhaus etc. absolvieren.

    Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.

    Bei Unklarheiten frag einfach nochmal nach oder wende ich an dein zuständiges LPA.

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