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Thema: Abrechnung von Rezepturen

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Abrechnung von Rezepturen

    Hallo!
    Es werden ja (leider) von einigen Ärzten Rezepturen aufgeschrieben, wo sich die Wirkstoffe nicht vertragen ( zB Erythromycin und Metronidazol in Linola). Jetzt habe ich gelernt, dass man diese dann am besten in 2 Zubereitungen mit nur einem Wirkstoff auftrennt (und dem Arzt natürlich bescheid sagt). Wie aber sollen diese Rezepturen abgerechnet werden? Selbst wenn ich ein neues Rezept vom Arzt bekomme, muss der Patient ja 2mal zuzahlen. Und es ist leider nicht immer einfach, dem zu erklären, dass er nicht nur auf einmal 2 Salben bekommt, sondern auch 2mal 5 Euro löhnen muss.
    Wie wird sowas in anderen Apotheken gehandhabt?

    Danke und liebe Grüße

    ein PhiP

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Ich habe eine Hautärztin neben der Apotheke, deren Rezepte zu 80% aus Rezepturen besteht. Von ihr wird diese Rezeptur immer getrennt aufschrieben (Meist sogar mit dem Hinweis, das eine Morgens, die andere Abends aufgetragen werden soll). Ihre Patienten wissen das zu schätzen und stehen bei uns in der Apotheke und fragen neugierig, warum die den zwei Salben bekommen. Wir erklären dies kurz und bündig und die Patienten verstehen dann auch im Nachhinein, warum 2x 5 € an Rezeptgebühr erhoben wird.
    Wenn sich dann doch Kunden/Patienten darüber ärgern und "auf die Barrikaden" gehen, erklär ich, das eine Rezeptur wie ein Medikament zu sehen ist, auf GKV-Rezepten muss ja auch (je nach Krankenkasse) eine Zuzahlung pro Medikament erfolgen. Dies geschieht bei uns jedoch seltender, da die Hautärztin ihren Patienten die Therapie mit den Salben gut erklärt

    Gruß,
    eine PTA

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    Ganz allgemein verstehe ich eigentlich gar nicht, warum Erythromycin und Metronidazol nicht zusammen verarbeitet werden dürfen. Es gibt ja auch ne NRF-Rezeptur dazu, in der steht, dass Erythromycin im Basischen (pH = 8,5) und Metronidazol im Sauren (wenn ich mich recht erinnere bei pH = 3,5) am stabilsten ist, aber dass die Zersetzung vom Metronidazol bei pH = 8,5 doch noch vertretbar gering ist, sodass man die Creme bedenkenlos herstellen kann. Ich habe eine solche Creme mal nicht in Basiscreme (wie im NRF vorgeschrieben), sondern in Linola Creme hergestellt und der pH war schon von sich aus bei 8-9, also perfekt für Erythromycin, aber eher ungünstig für Metronidazol.
    Kurzgefasst: Ist es mittlerweile wirklich etablierter pharmazeutischer Standard, Metronidazol und Erythromycin nicht zusammen in einer Creme zu verarbeiten?

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