Darf man nach HWG Flyer in anderen Läden (Bäcker, Kleidergeschäfte etc.) auslegen und/oder Flyer als Briefkastenwerbung verteilen? Wer kennt sich aus im Gesetz ? =)
Darf man nach HWG Flyer in anderen Läden (Bäcker, Kleidergeschäfte etc.) auslegen und/oder Flyer als Briefkastenwerbung verteilen? Wer kennt sich aus im Gesetz ? =)
Bei Läden würde ich einfach mal an der Theke fragen, soviel dazu.
Viele Apotheken verteilen ja schon Flyer per Post, bei docmorris werden z.B. Antiallergika oder Baldriparan etc. beworben. Ob man jetz da auch nen Vivinox oder sowas reinstellen könnt weiss ich nicht, in gewissem Rahmen sind Flyer aber durchaus normal.