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Thema: Änderung im Bafög-Antrag

  1. #1
    Benutzer
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    Änderung im Bafög-Antrag

    Hallo zusammen.
    Also ich habe doch eine recht spezielle Fragen zum Bafög und dachte, da ist es besser, wenn ich die extra reinstelle.

    Es geht darum, dass ich noch bei meinen Eltern wohne und das auch während des 1. Semesters so bleiben wird. Aber, wenn alles gut geht, möchte ich zum Beginn des 2. Semsters ausziehen.
    Kann ich dann soetwas wie eine Änderung beantragen, damit ich dann ab dem 2. Semster mehr Geld bekomme, weil ich ja dann nicht mehr bei meinen Eltern wohne? Und wenn ja: wo finde ich sowas?
    Oder sollte ich lieber mit der Beantragung vom Bafög warten, bis ich zumindest eine Wohnung gefunden habe?

    Ich bin euch im Voraus für eure Hilfe schon mal sehr dankbar. :shy:

  2. #2
    Natürlich kann man Änderungsanträge einreichen beim Bafög-Amt. Also an deiner Stelle würde ich auf jeden Fall jetzt schon beantragen und dann einfach dem Bafög-Amt mitteilen wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst.
    Am Besten du gehst mal bei deinem Bafög-Amt vorbei und fragst nach ob schon ein Formular für Änderungen existiert (beu meinem Amt gibt es sowas, ich weiß aber nicht ob das überall so ist) oder du schreibst selbst einen Brief und hängst dann gleich den Mitvertrag mit dran.

  3. #3
    hausmeister Avatar von wundi
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    Ja, solche Aktualisierungsanträge kannst du stellen. Normalerweise zählt ja die Situation von vor 2 Jahren. Mit einen solchen Antrag kannst du BAföG-Förderung für die gegenwärtige Situation beantragen. Eigentlich gibt es auch Formblätter dafür.
    Achtung: Die Bearbeitungszeit mit einplanen. Es kann schon passieren, dass ein solcher Antrag sogar längere Zeit in Anspruch nimmt als ein "normaler" BAföG-Antrag.

  4. #4
    Benutzer
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    Ok, ich danke euch für eure Antworten, dann weiß ich jetzt soweit erstmal bescheit.

  5. #5
    Ich hab auch eine Frage.
    Im hab im Formblatt 3 das Bruttogehalt meines Bruders um paar Euros zu viel angegeben. Hab erst vor kurzem seine Verdienstbescheinigung bekommen. Reicht es diesen nachzureichen ohne ein Änderungsantrag zu stellen ?
    "Wer sein Ziel kennt, findet den Weg"

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