HallO!
Ich habe jetzt schon öfters mitbekommen, dass man für Klausuren auch die Nachweisreaktionen aus dem EuAB können sollte. Was ich aber noch nicht verstanden habe:
Muss man "nur" die aus dem Kapitel 2.3.1 können? Weil das sind ja nicht alle und außerdem sind da keine Reaktionsgleichungen oder so. Da steht ja "nur" die Herangehensweise...ist es wirklich das? Und das "nur" auswendig?
Dankeschön!
Liebe Grüße