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Thema: BAföG-Tipps

  1. #1
    hausmeister Avatar von wundi
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    BAföG-Tipps

    Hallo,
    in diesen Thema soll es ein paar Tipps zum BAföG beim (Pharmazie-)Studium geben. Jeder ist willkommen weitere Ratschläge, Hilfen und auch Anmerkungen zu geben. Nur diese kleine Bitte: Bei speziellen Fragen zum BAföG erstellt einfach ein neues Thema (allgemeine Fragen zu einzelnen Tipps sind aber auch direkt hier okay). Das hier soll "nur" ein Sammelsurium zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (was für Wort...) werden.

    Der (Erst-)Antrag

    Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden. Denn erst ab dem Monat des Antrags bekommt ihr Geld. Dabei zählt der Posteingangsstempel (vom Amt; nicht der Poststempel) - wer also seinen BAföG-Antrag am 31.10. in den Briefkasten steckt, der wird für Oktober aller Wahrscheinlichkeit nach kein Geld mehr bekommen.
    Auch gibt es keine Nachzahlungen für die Zeit vor dem Antragsmonat. Am besten also sofort den Antrag stellen, wenn der Studienplatz sicher ist / der ZVS-Bescheid angekommen ist.
    Tipp: Der Antrag kann auch erst einmal formlos (aber schriftlich) ohne irgendwelche ausgefüllten Formulare erfolgen. Schreibt einfach dazu, dass ihr die ausgefüllten Antragsformulare noch nachreicht. Das Datum dieses ersten Posteingangs zählt dann auch für den Antrag.

    Aktualisierungsantrag

    Alle 2 Semester muss ein Folgeantrag gestellt werden. Wollt ihr ohne Unterbrechung Geld bekommen, muss der Folgeantrag mind. 2 Monate vor Ende des laufenden Bewilligungszeitraumes gestellt werden. Endet der Zeitraum z.B. am 30.09. muss der (vollständig ausgefüllte) Folgeantrag spätestens am 30.07. beim BAföG-Amt angekommen sein. Kommt der Antrag später an, müsst ihr mit einer Unterbrechung der Zahlungen rechnen. Unendlich lange darf der Antrag aber nicht auf sich warten lassen, denn Nachzahlungen gibt es wieder nur zurück bis zum Monat der Antragsstellung.

    Leistungsnachweis

    Wollt ihr länger als 4 Semester vom BAföG-Amt Geld erhalten, müsst ihr einen Leistungsnachweis erbringen. Beim Pharmaziestudium fällt dieser Zeitpunkt zufällig auf den ersten Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung, wodurch zum Formblatt 5 nur die Zulassung zum 1. Staatsexamen nötig ist (der Leistungsnachweis muss aber nicht unbedingt auf den Termin des Aktualisierungsantrages fallen - welcher weiterhin zu stellen ist).
    Wichtig: Formblatt 5 wird von der Uni ausgefüllt. Es ist immer gut, frühzeitig in Erfahrung zu bringen wer das genau macht und dort schon einmal anzufragen, ab wann der Zettel ausgefüllt und unterschrieben (abgeholt) werden kann!

    Rückzahlung

    Wenn man es richtig macht, kann man einiges beim Zurückzahlen sparen. Maximal müsst ihr 10.000 € des Darlehens zurückzahlen (auch wenn ihr mehr bekommen habt) und es müssen vierteljährlich mind. 315 € zurückgezahlt werden.
    • Bis zu 50% könnt ihr sparen, wenn ihr das Darlehen komplett zurückzahlen könnt. Dazu muss aber vorher ein Antrag gestellt werden (also nicht einfach so überweisen!). Allerding lohnt sich diese Art der Rückzahlung nicht, wenn man deutlich mehr als 10.000 € Darlehen erhalten hat. Denn der "Rabatt" wird nicht auf die maximale Rückzahlungsmenge von 10.000 € gegeben, sondern auf das komplett erhaltene Darlehen.
    • Einen weiteren Teilerlass gibt es, wenn ihr das Studium vor der Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit) beendet (was bei Pharmazie durch die Termine der pharmazeutischen Prüfung relativ unmöglich ist) und/oder mit sehr guten Leistungen abschließt. Sehr gute Leistungen bedeuten konkret: Ihr gehört zu den besten 30% aller Absolventen des Abschlussjahrganges und beendet das Studium spätestens 12 Monate nach Ablauf der Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit). Auch hier darf ein Antrag nicht vergessen werden, dann sind bis zu 25% Teilerlass möglich.


    Zum Schluss noch ein paar allgemeine Hinweise:

    • Dem Bundesverwaltungsamt immer eure aktuelle Adresse mitteilen (wird häufig vergessen), sonst gibt es bei der Rückzahlung eine kleine Extragebühr (weil sie eure Adresse herausfinden mussten). Geht bequem und schnell über das Onlineportal.
    • Für jede finanzielle Angabe (Ausgaben oder Einnahmen) im BAföG-Antrag muss auch ein entsprechender Nachweis (als Kopie) beigelegt werden.
    • Im Urlaubssemester gibt es keine Förderung.
    • Wer sein Studium abbricht, sollte dies sofort dem BAföG-Amt mitteilen. Sonst muss das zuviel erhaltene Geld komplett und relativ zeitnah zurückgezahlt werden!
    • Wer Förderungen laut BAföG erhält, kann einen Antrag auf Erlassung der GEZ-Gebühren stellen.


    Was interessant wäre sind Tipps und Hinweise zu Problem- und Spezielfällen, z.B. wie verhält es sich mit der Abgabe des Leistungsnachweises, wenn man nicht zum 1. Stex zugelassen wurde; oder was muss man beim Wechsel des Studienfaches beachten etc. Vervollständigungen (oder auch Korrekturen) sind gerne gewünscht!

  2. #2
    1,3,7-Trimethyl-2,6(1H,3H)-purindion Avatar von Willi
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    Hallo,
    von mir auch ein Hinweis: Vermeidet dringlichst jemals mehr als 5.200 EUR auf euren Konto/Konten zu haben (auch kurzzeitig)! Das BAföG-Amt kann aus der Höhe der Zinsen und gestellten Freistellungsaufträge, sehr genau Rückschlüsse auf euer Vermögen ziehen (Stichwort: Datenabgleich). Die Werte bekommen sie automatisch durch die Kreditinstitute/Banken (durch das Bundeszentralamt für Steuern). Da gibt es leider keine Tricks, was man da machen kann (jegliche Trickserei kann es nur noch schlimmer machen); es ist schlicht und ergreifend illegal mehr als 5.200 EUR Vermögen zu besitzen (wo und in welcher Form auch immer) und trotzdem BAföG zu beziehen.

    Höchstens dieser eine Tipp: Kauft ein Auto, denn das ist bis 7.500 EUR anrechnungsfrei.

  3. #3
    Benutzer Avatar von yuliia
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    wer zum ende des vierten semesters kein formblatt 5 unterschrieben vorzulegen hat, hat auch keinen Anspruch weiter Bafög zu beziehen. Am besten stellt man in der Zeit einen Antrag auf dei Beurlaubung, geht arbeiten ,da auch wenn man beurlaubt ist darf man kein Bafög beziehen . Natürlich verlängert sich dann die Förderungshöchstdauer auf ein Semester. Dabei aufpassen, dass die Tante im Bafögamt euch richtig beurlaubt (hier ist gemeint: der richtige semester muss beurlaubt werden: also wer am Ende des vierten semesters einen Antrag auf Beurlaubung stellt muss auf dem Verlaufblatt folgendes haben.. Muster
    3. SEmester 2009/2010
    4. SEmester 2010
    5.SEmester 2010/ 2011 BEURLAUBT
    5.semester 2011
    Das ist wichtig , sonst verlängert sich die Fürderunghöchstdauer nicht und ihr bekommt Bafög ein semester kürzer als ihr eigentlicht durftet.
    Geändert von yuliia (13.07.2010 um 19:04 Uhr)

  4. #4
    KevinGarnett
    Gast
    Ich hätte mal ne Frage bezüglich des Leistungsnachweises: hab ich das richtig verstanden das denen vom Bafögamt die Zulassung zum ersten Staatsexamen als Nachweis genügt ? über Bestehen oder nicht Bestehen wird des Weiteren kein "Buch" geführt ? heißt das man kann durchfallen und den zweiten versuch mit Bafögförderung angehen ? oder muss der Nachweis über das Bestehen des Examens baldmöglichst nachgereicht werden ?

    Ich hoffe das geht als Frage zu den Tipps durch ;-)

  5. #5
    Unregistriert
    Gast
    @KevinGarnett,

    in unserer Uni ist es so,dass man zu dem zuständigigen Dozenten (es gibt an jeder Uni Leute,die für solche Angelegegenheiten zuständig sind) hingeht und ihn/sie das Formblatt 5 unterschreiben lässt,wobei man im 4.Semester 80% des Grundstudiums absolviert haben muss,um den Leistungsnachweis zu erhalten.Der Nachweis über die Zulassung zum Staatsexamen reicht theoretisch schon,aber da sich die Sachbearbeiter im Bafög-Amt nicht mit jedem Studiengang auskennen,können sie i.d.R auch nichts mit so einer Zulassung anfangen,daher zählt nur das von der Uni unterschriebene Fomblatt 5.

  6. #6
    Im Formblatt 3 geht es um die Geschwister. Ich hab ein Bruder der ist grad mit seiner Ausbildung fertig und wurde vom Betrieb übernommen. Soll ich das angeben? Verwirrt mich ein bisschen, weil nur nach Ausbildungen gefragt wird.
    "Wer sein Ziel kennt, findet den Weg"

  7. #7
    *gast
    Gast
    noch ein tipp: auch die neue von-bülow-stiftung in marburg untestützt speziell pharmaziestudierende, die sich ein studium sonst nur mühsam leisten könnten, durch stipendien und schießt ein bisschen was für laborbedarf,bücher etc. zu.
    einfach mal nachfragen
    http://www.uni-marburg.de/fb16/stiftungen/buelow

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von sari
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    Pharmaziestudent seit 2011
    ich habe eine frage zu ANLAGE 1 ZU FORMBLATT:

    Ich war von Juli 2010 bis März 2011 Arbeitslos. wenn ich das dann so auf dem schulischen und beruflichen Werdegang angebe, muss ich es dann nachweisen ?

    weil da steht:

    Bitte beachten: Erreichen die Zeiten der Erwerbstätigkeiten und die gleichgestellten Zeiten 3 Jahre, bitte Nachweise vorlegen.



    Geändert von sari (26.03.2011 um 13:39 Uhr)
    VakifGunesTTelekom Champion of 2011 CEV Champions League - Women

  9. #9
    Unregistriert
    Gast

    bafög vor dem 2.Stex

    Hallo, ich bin jetzt im 8. Semester und möchte vor dem 2. Stex ein Lernsemster machen. Bisher bin ich in Regelstudienzeit. Wenn ich scheinfrei bin, würde ich für das Lernsemster kein Bafög mehr bekommen. D.h. ich muss nun absichtlich durch meine letzte Klausur fallen, damit ich noch ein Semester Bafög bekomme?
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen! Danke

  10. #10
    Unregistriert
    Gast

    BAföG Verlängerung

    Nein, du bekommst kein BAföG mehr, wenn du deine Scheine nicht schaffst, außer du bist in einem Gremien, warst 6 - 11 Wochen krank oder du hast ein Kind und kannst Kindererziehungszeit anrechnen lassen. Ansonsten arbeiten gehen oder den Studienkredit aufnehmen. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

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