Hallo,
in diesen Thema soll es ein paar Tipps zum BAföG beim (Pharmazie-)Studium geben. Jeder ist willkommen weitere Ratschläge, Hilfen und auch Anmerkungen zu geben. Nur diese kleine Bitte: Bei speziellen Fragen zum BAföG erstellt einfach ein neues Thema (allgemeine Fragen zu einzelnen Tipps sind aber auch direkt hier okay). Das hier soll "nur" ein Sammelsurium zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (was für Wort...) werden.
Der (Erst-)Antrag
Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden. Denn erst ab dem Monat des Antrags bekommt ihr Geld. Dabei zählt der Posteingangsstempel (vom Amt; nicht der Poststempel) - wer also seinen BAföG-Antrag am 31.10. in den Briefkasten steckt, der wird für Oktober aller Wahrscheinlichkeit nach kein Geld mehr bekommen.
Auch gibt es keine Nachzahlungen für die Zeit vor dem Antragsmonat. Am besten also sofort den Antrag stellen, wenn der Studienplatz sicher ist / der ZVS-Bescheid angekommen ist.
Tipp: Der Antrag kann auch erst einmal formlos (aber schriftlich) ohne irgendwelche ausgefüllten Formulare erfolgen. Schreibt einfach dazu, dass ihr die ausgefüllten Antragsformulare noch nachreicht. Das Datum dieses ersten Posteingangs zählt dann auch für den Antrag.
Aktualisierungsantrag
Alle 2 Semester muss ein Folgeantrag gestellt werden. Wollt ihr ohne Unterbrechung Geld bekommen, muss der Folgeantrag mind. 2 Monate vor Ende des laufenden Bewilligungszeitraumes gestellt werden. Endet der Zeitraum z.B. am 30.09. muss der (vollständig ausgefüllte) Folgeantrag spätestens am 30.07. beim BAföG-Amt angekommen sein. Kommt der Antrag später an, müsst ihr mit einer Unterbrechung der Zahlungen rechnen. Unendlich lange darf der Antrag aber nicht auf sich warten lassen, denn Nachzahlungen gibt es wieder nur zurück bis zum Monat der Antragsstellung.
Leistungsnachweis
Wollt ihr länger als 4 Semester vom BAföG-Amt Geld erhalten, müsst ihr einen Leistungsnachweis erbringen. Beim Pharmaziestudium fällt dieser Zeitpunkt zufällig auf den ersten Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung, wodurch zum Formblatt 5 nur die Zulassung zum 1. Staatsexamen nötig ist (der Leistungsnachweis muss aber nicht unbedingt auf den Termin des Aktualisierungsantrages fallen - welcher weiterhin zu stellen ist).
Wichtig: Formblatt 5 wird von der Uni ausgefüllt. Es ist immer gut, frühzeitig in Erfahrung zu bringen wer das genau macht und dort schon einmal anzufragen, ab wann der Zettel ausgefüllt und unterschrieben (abgeholt) werden kann!
Rückzahlung
Wenn man es richtig macht, kann man einiges beim Zurückzahlen sparen. Maximal müsst ihr 10.000 € des Darlehens zurückzahlen (auch wenn ihr mehr bekommen habt) und es müssen vierteljährlich mind. 315 € zurückgezahlt werden.
- Bis zu 50% könnt ihr sparen, wenn ihr das Darlehen komplett zurückzahlen könnt. Dazu muss aber vorher ein Antrag gestellt werden (also nicht einfach so überweisen!). Allerding lohnt sich diese Art der Rückzahlung nicht, wenn man deutlich mehr als 10.000 € Darlehen erhalten hat. Denn der "Rabatt" wird nicht auf die maximale Rückzahlungsmenge von 10.000 € gegeben, sondern auf das komplett erhaltene Darlehen.
- Einen weiteren Teilerlass gibt es, wenn ihr das Studium vor der Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit) beendet (was bei Pharmazie durch die Termine der pharmazeutischen Prüfung relativ unmöglich ist) und/oder mit sehr guten Leistungen abschließt. Sehr gute Leistungen bedeuten konkret: Ihr gehört zu den besten 30% aller Absolventen des Abschlussjahrganges und beendet das Studium spätestens 12 Monate nach Ablauf der Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit). Auch hier darf ein Antrag nicht vergessen werden, dann sind bis zu 25% Teilerlass möglich.
Zum Schluss noch ein paar allgemeine Hinweise:
- Dem Bundesverwaltungsamt immer eure aktuelle Adresse mitteilen (wird häufig vergessen), sonst gibt es bei der Rückzahlung eine kleine Extragebühr (weil sie eure Adresse herausfinden mussten). Geht bequem und schnell über das Onlineportal.
- Für jede finanzielle Angabe (Ausgaben oder Einnahmen) im BAföG-Antrag muss auch ein entsprechender Nachweis (als Kopie) beigelegt werden.
- Im Urlaubssemester gibt es keine Förderung.
- Wer sein Studium abbricht, sollte dies sofort dem BAföG-Amt mitteilen. Sonst muss das zuviel erhaltene Geld komplett und relativ zeitnah zurückgezahlt werden!
- Wer Förderungen laut BAföG erhält, kann einen Antrag auf Erlassung der GEZ-Gebühren stellen.
Was interessant wäre sind Tipps und Hinweise zu Problem- und Spezielfällen, z.B. wie verhält es sich mit der Abgabe des Leistungsnachweises, wenn man nicht zum 1. Stex zugelassen wurde; oder was muss man beim Wechsel des Studienfaches beachten etc. Vervollständigungen (oder auch Korrekturen) sind gerne gewünscht!