Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe jetzt alle Scheine des Grundstudiums und wollte fragen, ob sich jemand mit den Regelungen der Uni Frankfurt auskennt?
Ich war gerade in der Uni und die Frau für die Anmeldung zum 1. Prüfungsabschnitt ist bis 6.1. nicht da, aber man soll sich bis 10.1.
angemeldet haben.
Da die Studenten auch nicht ganz genau Bescheid wissen, wollte ich zur Sicherheit hier nochmal fragen.
Ich überlege, ob ich ein Lernsemester machen sollte, weil ich jetzt auch nicht die beste Studentin bin. Ein Student meinte, dass ich einfach nur die Semestergebühr weiter zahlen müsste und mich nicht zum 1. Staatsexamen anmelden müsste oder zum 5. Semester. Dann würde keine Frist fürs Staatsexamen laufen und auch nicht fürs 5. Semester.
Man bräuchte auch nur ein Urlaubssemester, wenn man seine Frist verlängern will, die mit Anmeldung zum 5. Labor oder mit Anmeldung zum 1. Staatsexamen laufen würde.
Ist das korrekt? Hoffe sehr, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Der 2. Fall ist, dass ich überlege mich zum ersten Staatsexamen anzumelden.
Hier habe ich ja eine Frist von 3 Semestern bzw. 3 Versuche für alle Prüfungen.
Wenn diese läuft, bin ich dann gezwungen, dass 5. Semester zu beginnen ?
Oder kann ich das erst beginnen nach im schlimmsten Fall 3 Semestern nach denen ich
dann alle Prüfungen bestanden habe?
Ich freue mich sehr über eine Rückmeldung und hoffe, dass jemand hier gut Bescheid weiß.
Mit freundlichen Grüßen
Unregistriert