Hallo zusammen,
da - so weit ich weiss - ein abgeschlossenes 1. Staatsexamen bei Jura- und Lehramtsstudenten den Status eines abgeschlossenen Erststudiums hat wollte ich mich informieren, ob das bei der Pharmazie ebenso der Fall ist.
Sollte dies so sein, könnte man doch die Werbungskosten (STudiengebühren, Bücher..) problemlos steuerlich geltend machen oder übersehe ich hier etwas?