Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Berufstatus mit vorläufiger Berufserlaubnis

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Berufstatus mit vorläufiger Berufserlaubnis

    Hallo, ich benötigte dringend Hilfe für meinen derzeitigen unbekannten Berusfsstatus.

    Ich komme aus Bosnien und Herzegowina und möchte in Deutschland leben und Arbeiten. Meine Approbation habe ich bei der entsprechenden Bezirksregierung beantagt. Bis zur Erteilung der Approbation wurde mir die vorläufige Berufserlaubnis erteilt.

    Nun habe ich mich bereits bei einigen
    Apotehken beworben. Leider kamen da viele Rückfragen zu meinen derzeitigen Berufsstatus. Laut der Berufserlaubnis darf ich selbstständige und leitende Tätigkeiten nur unter Anleitung und Verantwortung eines approbierten Apotheker ausüben. Vorlagen für eine Erteilung der Approbation sind, dass ich eine 6-monatige Einstellung in einer öffentlichen Apotheke leiste und einen 2 Wöchigen Praxisbegleitkurs durch die entsprechende Apothekenkammer teilnehme.


    Was bin ich nun?
    Wie werde ich nun bis zur Erteilung der Approbation geführt? Habe ich den Status einer Apothekerassistentin od. eines Apothekers im Praktikum?

    Viele Dank und Grüße

  2. #2
    Unregistriert
    Gast

    Berufstatus mit vorläufiger Berufserlaubnis

    Die Bezirksregierung in welchem Bundesland ? Was hat die Bezirksregierung genau beschieden? Wird in einem Jahr eine Gleichwertigkeitsprüfung von der Bezirksregierung gefordert? Dann entspricht das dem Status eines PhiP.

    Ist die Gleichwertigkeitsprüfung (= 3.Staatsexamen) schon bestanden?

    Wenn ja :Üblich ist in solchen Fällen, dass eine vorläufige Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs erteilt wird - das ist keine Approbation. Eine endgültige Erlaubnis wäre abhängig vom Status im Reisepass - da muss dann schon eine Niederlassungserlaubnis nach Ausländerrecht erteilt sein.

    Mit dieser Erlaubnis kann man als angestellter Apotheker arbeiten, üblich ist eine Bezahlung nach Tarif. Nur niemand weiß das!!! Hilfestellung sollten die Landesapothekerkammer leisten, hier kennt man die Problematik. Also sich dort beraten lassen.

    Eine geeignete Stelle zu finden ist etwas völlig anderes - da muss man überzeugen, dass man Apotheker ist, das kann schwierig sein und entscheidend sind besonders die deutschen Sprachkenntnisse.

    Die Approbation ist an die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit gebunden, bzw. den Regelungen für EU Bürger. Der Weg wäre also folgender:

    Arbeiten in einer Apotheke - Gleichwertigkeitsprüfung - Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufes, wenn im Reisepass eine Niederlassungserlaubnis eingetragen ist. Wenn man 8 Jahre in Deutschland gelebt und gearbeitet hat, kann man die Einürgerung verlangen, dann muss auch eine Approbation erteilt werden.

  3. #3
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
    Registriert seit
    14.09.2010
    Ort
    Kiel
    Beiträge
    392
    Apothekerin seit 2010
    Ich kenne auch solche Fälle und da war es genau so wie beschrieben, es ist eine VORLÄUFIGE BERUFSERLAUSBNIS, d.h. du darfst quasi wie ein Apotheker in der Apotheke arbeiten, aber nur wenn noch ein 2. "richtiger" approbierter Apotheker mit anwesend ist unter dessen Aufsicht du arbeitest. Denn du bestitzt aktuell nur eine Berufserlaubnis, aber eben keine Approbation. Um diese zu erhalten, musst du laut deiner Angaben ein halbes Jahr mit dieser Berufserlaubnis arbeiten und den dir vorgeschriebenen Kurs besuchen. Hier habe ich schon verschiedenes erlebt. Da gab es Apotheker, die eine Zeit arbeiten mussten, es gab auch welche, die "nur" einen Kurs besuchen und dann das 3.Examen ablegen mussten. Wonach sich das entscheidet, ist mir persönlich nie richtig klar geworden.

    Wichtig zu Wissen für die Apotheker, die dich einstellen sollen, ist folgendes: In der Apotheke sollten mehrere Apotheker arbeiten, denn der Chef / die Chefin darf dich nicht mit den PTA und PKA "allein" lassen, da du aktuell keine selbständigen und leitenden Tätigkeiten ausführen darfst!

  4. #4
    Unregistriert
    Gast
    Hatte mal einen ähnlichen Fall bei mir in der Apo mit einer Kollegin aus Weißrussland.
    Die Vorläufige Erlaubnis berechtigt zum Ausüben des Apotheketberufs unter Aufsicht.
    D.h. du bist auch jetzt schon Apotheker, und KEIN Prakikant. Auch dann, wenn du die Gleichwertigkeitsprüfung noch nicht abgelegt hast!!!
    Du musst nur unter Aufsicht eines Approbierten arbeiten.
    Wenn du die Prüfung abgelegt hast, fällt das unter Aufsicht weg.
    Was die Niederlassung betrifft, steht ja alles bei meinen Vorrednern.

    Aber lass dich bloß nicht mit einem Praktikantengehalt abspeisen. Das hat seinerzeit bei uns für viel böses Blut gesorgt...

  5. #5
    minacay
    Gast

    Frage

    Hallo!

    Ich befinde mich derzeit in derselben Situation. Ich habe auch im Ausland studiert, bin aber deutsch und habe eine vorläufige Berufserlaubnis erhalten. Mir wurde jedoch empfohlen, dass ich zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung ein Praktikum machen sollte. Die Landesapothekerkammer konnte mir allerdings keine Auskunft darüber geben, wie mein Gehalt im Praktikum aussehen könnte, da das in solch einem Fall nicht geregelt ist, somit müsste ich das im Vorstellungsgespräch mit dem Arbeitgeber/Personaler vereinbaren/verhandeln.... Was könnte ich mir da denn vorstellen? Ich hab gar keine Ahnung.. :( Ich weiß nur, dass approbierte Apotheker im 1. Jahr tariflich 3.220 € bekommen und PhiP's 750 € (in den ersten 6 Monaten) - 880€ (danach), wenn ich richtig liege...

    Nun ja, ich glaube kaum, dass ich an 3.220 € denken könnte. Ich bin ja nicht approbiert, sondern PRAKTIKANT mit einer Berufserlaubnis zwar..... Kann mir da jemand weiterhelfen? Danke schon einmal im voraus

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von mia
    Registriert seit
    10.09.2010
    Beiträge
    229
    Apothekerin
    Du könntest versuchen, den Tariflohn einer PTA im ersten Berufsjahr auszuhandeln.
    So habe ich das gemacht, als ich in der zweiten PJ-hälfte neben der Industrie noch weiter Samstags in der Apo gejobbt habe.

  7. #7
    minacay
    Gast
    oh danke
    also, dann so um die 1.900 ?

Ähnliche Themen

  1. Berufserlaubnis als Praktikant
    Von Unregistriert im Forum Öffentliche Apotheke
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 03.12.2015, 23:15
  2. Berufserlaubnis erlischt nach 2 Jahren?
    Von Nobber im Forum PTA-Ausbildung
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 09.03.2012, 08:57

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •