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Thema: Studiumverlauf nach nicht komplett bestandenen 1. Stex

  1. #1
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    Studiumverlauf nach nicht komplett bestandenen 1. Stex

    Hallo Leute!
    Ich hoff ihr könnt mir helfen oder kennt irgendjemanden, der schonmal in so einer Situation war wie ich . Ich studiere Pharmazie seit dem WS 2010. Da ich aber nicht nach dem 4. Semester direkt zum 1. Stex zugelassen, sondern erst nach dem 5.Semester nach allen bestandenen Prüfungen. Das 5. Semester war dann bei mir ein Trockensemester. Dann hab ich beim 1. Stex ( im März 2013) nur 2 Fächer geschrieben und wollte die anderen beiden nach dem 6. Semester( im August 2013) schreiben. So hab ich das auch gemacht, bloß bin ich jetzt im August leider knapp durch Bio durchgefallen. Jetzt würde ich eigtl in mein offizielles 5. Semester ( was ich ja vor 1 Jahr getrocknet hab) kommen, bin aber nicht dafür zugelassen. Der Prof aus der Pharmazeutischen Chemie meint jetzt, ich soll nach diesem Semester erst mein 7. machen und dann mein 5. und dann mein 8. Semester, sodass ich im SS 2015 fertig bin. Mir gefällt diese Variante aber nicht so sehr. Weiss einer von euch wie ich meinen Studienverlauf noch anders gestalten könnte? Ich bin auch bereit länger als zum SS 2015 zu studieren. Aber bei der Variante meines Profs is es mir mit vor allem bezogen auf medizinschen Chemie-Klausuren zu knapp. Die sind bei uns nämlich immer zwischen den Semstern und die Praktika liegen bei diesem Verlauf auch alle ziemlich gedrängt.
    Ich hoff ihr habt irgendeine Idee, wie ich die Semester anders unterbringen könnte. Am liebsten würde ich das 8. Semester, dann das 7. und dann im erst im WS 2015 das 5. machen. So is das ganze etwas entzerrt.
    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

  2. #2
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Soweit ich weiss darf man doch nach der erstmaligen Zulassung zum 1.StEx maximal ein Semester weiter studieren, wenn dieses noch nicht komplett bestanden ist!
    Müsste aber nochmal recherchieren, ob das allgemein in der Approbationsordnung oder nur in der Studienordnung unserer Uni (Kiel) stand...

  3. #3
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Schon gefunden, steht in §15 der Approbationsordnung und gilt demnach für alle Unis in Deutschland:

    "(5) Nachweise, die für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erforderlich sind, können vor Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung nur in dem auf die erstmalige Zulassung zum Ersten Prüfungsabschnitt folgenden Semester erworben werden."

    Daher hast du jetzt ein ganzes Semester Zeit, fleißig Bio zu lernen, bevor es weiter gehen kann... Viel Erfolg!

  4. #4
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    Ich hoff ihr habt irgendeine Idee, wie ich die Semester anders unterbringen könnte. Am liebsten würde ich das 8. Semester, dann das 7. und dann im erst im WS 2015 das 5. machen.
    Darf man das bei euch denn ? In Hamburg muss das 5. vor dem 8. gemacht werden, da die Praktika aufeinander aufbauen.
    Bei mir ist es jetzt 6./5./8./7.

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