Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Private Krankenversicherung im PJ

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Private Krankenversicherung im PJ

    Hat es irgendeiner von euch geschafft, sich im PJ von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und sich privat krankenzuversichern? Wenn ja, durch welchen rechtlichen Kniff kriegt man das hin?
    Ich war immer privat krankenversichert und würde das auch gerne bleiben, wenn es irgendwie möglich ist.
    Wenn es jemand versucht und nicht geschafft hat, wäre das auch gut zu wissen. Denn dann hätte ich wenigstens die Gewissheit, dass dies definitiv nicht möglich ist.
    Ich habe schon versucht bei Versicherungsvertretern jeglicher Art nachzufragen, aber da kann mir leider keiner eine vernünftige Auskunft geben.

  2. #2
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Also grundsätzlich ist es ja nur möglich, sich privat zu versichern, wenn man selbständig ist (eigene Apotheke) oder ein entsprechend hohes Einkommen von (aktuell) etwa 4200 € pro Monat hat! Das ist sicherlich für einen Berufsanfänger und erst Recht im PJ ( ) illusorisch! Du warst sicher ja im Studium auch nur privat krankenversichert, weil du über deine Eltern mitversichert warst.... das wird nun bzw. nach Ende der Ausbildung nur noch in oben angegebenen Fällen möglich sein! Daher solltest du dir eine gesetzliche Krankenkasse aussuchen. Der Unterschied ist aber bei weitem nicht mehr so dramatisch wie er es früher mal war, klar bekommt man noch etwas schneller n Arzttermin und einige Sachen werden auch mehr bezahlt, aber immer häufiger merkt man auf bei den Privaten, dass gespart wird, dass keine OTC-AM mehr bezhalt werden oder dass nichts oberhalb von Festbeträgen erstattet wird...alles Gute für das PJ!
    Geändert von 1981engelchen (11.11.2012 um 08:58 Uhr)

  3. #3
    Unregistriert
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    Ok, erst einmal vielen Dank für deine Antwort!

    Das waren jetzt die allgemein bekannten Fakten. Aber wenn man sich das SGB V anguckt, steht da z.B., dass sich Ärzte im Praktikum von der Versicherungspflicht befreien lassen können. Weiß jemand, ob das bei Pharmazeuten im Praktikum auch geht?

  4. #4
    N06BC01 Avatar von Shimone
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    Bei den Meidizinern ist es aber auch so, dass sie im PJ früher nicht bezahlt wurden. Ich denke deswegen konnten oder können sie sich befreien lassen.
    Als PhiP verdient man ja i.d.R. mehr als 400€, daher stelle ich mir das schwierig vor.
    100% Sicher kann ich es aber leider auch nicht sagen.
    Und ich so: "Jetzt guck doch mal über den verdammten Tellerrand hinaus"
    Und er so: "Ah da ist der Löffel"

  5. #5
    weil du über deine Eltern mitversichert warst
    Eine Familienversicherung über die Eltern ist bei der PKV nicht möglich, daher kann ich deinem Argument nicht folgen.

    Ich war immer privat krankenversichert und würde das auch gerne bleiben
    Normalerweise gilt bei der PKV: "Wer reinkommt, bleibt drin". Die Reglung des SGB, die du ansprichst, gilt für Mediziner im PJ, die zuvor immer gesetzlich versichert waren. Da du ja schon als Student privat krankenversichert warst, bleibst du es auch, wenn du einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehst, deren Einkommen unter der Jahresentgeltgrenze liegt. Es sei denn, du kündigst deine private Krankenversicherung aus diesem Grund selbst.

  6. #6
    Benutzer Avatar von malik
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    Hej Leute

    ich steige wiederum auf die PKV im PJ um und wollte euch fragen welche ihr hierfür nutzt? das Angebot ist sehr breit und ich wollte natürlich eine günstige in diesem Fall haben. Rumgefragt hab ich und hab auch schon im Netz danach geschaut und diese gute Seite zunächst gefunden: http://www.pkvvergleich.com/private-...rung-vorteile/ wollte mich nämlich insbesondere über Vorteile einer PKV schlau machen. was würdet ihr mir dazu nennen? Ich denke dass der Beitrag sehr niedrig gehalten werden kann, was ich so gesehen habe bisher in meinen Berechnungen. Auf der Seite gibt es ebenso einen Vergleichsrechner. Ganz gut dafür! Vlt hilft euch das ja ebenso

  7. #7
    Unregistriert
    Gast
    "Arzt im Praktikum" war man früher erst nach dem PJ. Jetzt gibt das nicht mehr.
    PJ bei den Medizinern gehört noch zum Studium und wird nicht entlohnt, deswegen gelten da andere Regelungen.

  8. #8
    Benutzer Avatar von malik
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    Ok Danke an den Gast
    Geändert von malik (25.06.2013 um 17:22 Uhr)
    Das Glück, kein Reiter wirds erjagen, es ist nicht dort und ist nicht hier. Lern überwinden, lern entsagen, und ungeaht erblüht es Dir.

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