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Thema: Erythromycin Rezeptur - pH?!

  1. #1
    Gebäck
    Gast

    Erythromycin Rezeptur - pH?!

    Hallo, ich hab mal eine Frage bzgl. einer Rezeptur
    Ich bin jetzt gerade fertig mit dem 1.Teil der PTA-Ausbildung und wir haben bei Rezepturen mit Erythromycin immer Citronensäure-Lösung zur pH-Wert Anpassung dazu gegeben.
    Nun habe ich gestern ein Rezept vom Hautarzt (für mich) bekommen mit Ery. und da hat die Citronensäure gefehlt.
    Ist meine Creme nun komplett unwirkam oder hat sie nur verminderte Wirkung? Sollte ich den Hautarzt darauf aufmerksam machen?

    Liebe Grüße

  2. #2
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
    Registriert seit
    14.09.2010
    Ort
    Kiel
    Beiträge
    392
    Apothekerin seit 2010
    Grundsätzlich ist Erythromycin nur (einigermaßen) stabil und damit wirksam, wenn die Zubereitung einen pH von 8-8,5 aufweist. Da der Wirkstoff selber eher basisch ist, wird meist Citronensäure zugesetzt, es kann aber durchaus auch sein, dass diese unnötig ist oder der pH durch andere Substanzen oder die Grundlage eher ins saure verschoben wird, so dass man ihn z.B. mit Trometamol erhöhen muss. Das muss man einfach testen (pH-Papier), wenn man ne "neue" Rezeptur hat, wo man sich nicht an bekannten Zubereitungen oder dem NRF orientieren kann. Den Arzt würde ich erst ansprechen, wenn man sich da schlau gemacht hat. Meist haben die aber eh wenig Ahnung oder geschweige denn Interesse daran, sondern kontern (leider) allzuoft nur mit Sätzen wie "das verordne ich immer so, da hat sich noch nie jemand beschwert...". Bei Erythromycin aufgrund der geringen Stabilität und des Wassergehalts auch immer dran denken 10% mehr einzuwiegen als verordnet!
    Liebe Grüße

  3. #3
    Lahnis
    Gast

    Ausrufezeichen Pta

    Darf man einfach so 10% mehr Erythromycin einwiegen?! Dafür gibt es doch Einwaagekorrekturfaktor!

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von mia
    Registriert seit
    10.09.2010
    Beiträge
    229
    Apothekerin
    Der Beitrag von Engelchen stammt noch aus dem Jahr 2012, da gab noch die alte Apothekenbetriebsordnung...
    Nach neuer ApBetrO ist definitiv der Einwaagekorrekturfaktor genau zu berücksichtigen!

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