Hey, ich habe eine Frage zum Qualitäszuschlag für Wasser bei der Rezepturtaxation. Ich würde gerne wissen was genau dieser Qualitätszuschlag ist und wo (also in welchem Gestz oder Verordnung) genau dieser zu finden is?
Hey, ich habe eine Frage zum Qualitäszuschlag für Wasser bei der Rezepturtaxation. Ich würde gerne wissen was genau dieser Qualitätszuschlag ist und wo (also in welchem Gestz oder Verordnung) genau dieser zu finden is?
der Qualitätszuschlag für Wasser glaube beträgt 1,64€ kannst in der Taxe nachschlagen ist dafür da das sicher gegeangen wird das es keimfrei ist also abgekocht oder demineralisiertes Wasser genommen wurde..
Also wenn es wirklich keimfrei sein soll - dann kann es nur Aqua ad injectabilia sein!
Geändert von ooonja (02.08.2011 um 18:20 Uhr)
Ist es denn verpflichtend einen Zuschlag für Reinheit aufzuschlagen?
Darf man beim taxieren den Zuschlag weglassen?
Das der Qualitätszuschlag in der Taxe steht weiß ich, allerdings wollt ich wissen welches Gesetz diesen Zuschlag verpflichtet?
Das steht in der AM-Preisverordnung, meine ich, genau wie die anderen Vorgaben zur Rezepturberechnung...
... wobei ich es da grad spontan auch nicht finden kann...mhmm??
Geändert von 1981engelchen (02.08.2011 um 20:36 Uhr)
Hallo,
der Qualitätszuschlag für Aqua prificata ist zu finden in der Hilfstaxe unter "Liste der Arzneimittelpreise". Er beträgt pro Rezeptur, sobald Aqua purificata verwendet wurde derzeit 0,77€ (ohne Aufschlag, ergo 1,46€ inklusive 90% Aufschlag) und darf unabhängig von der verwendeten Menge auch nur einmal abgerechnet werden.
LG Denise