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Thema: Qualitätszuschlag für Wasser

  1. #1
    blubb
    Gast

    Qualitätszuschlag für Wasser

    Hey, ich habe eine Frage zum Qualitäszuschlag für Wasser bei der Rezepturtaxation. Ich würde gerne wissen was genau dieser Qualitätszuschlag ist und wo (also in welchem Gestz oder Verordnung) genau dieser zu finden is?

  2. #2
    petra2000
    Gast
    der Qualitätszuschlag für Wasser glaube beträgt 1,64€ kannst in der Taxe nachschlagen ist dafür da das sicher gegeangen wird das es keimfrei ist also abgekocht oder demineralisiertes Wasser genommen wurde..

  3. #3
    Administrator Avatar von ooonja
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    Also wenn es wirklich keimfrei sein soll - dann kann es nur Aqua ad injectabilia sein!
    Geändert von ooonja (02.08.2011 um 18:20 Uhr)

  4. #4
    Benutzer Avatar von Sertuerner
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    Ist es denn verpflichtend einen Zuschlag für Reinheit aufzuschlagen?
    Darf man beim taxieren den Zuschlag weglassen?

  5. #5
    blubb
    Gast
    Das der Qualitätszuschlag in der Taxe steht weiß ich, allerdings wollt ich wissen welches Gesetz diesen Zuschlag verpflichtet?

  6. #6
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Das steht in der AM-Preisverordnung, meine ich, genau wie die anderen Vorgaben zur Rezepturberechnung...


    ... wobei ich es da grad spontan auch nicht finden kann...mhmm??
    Geändert von 1981engelchen (02.08.2011 um 20:36 Uhr)

  7. #7
    Unregistriert
    Gast
    Hallo,

    der Qualitätszuschlag für Aqua prificata ist zu finden in der Hilfstaxe unter "Liste der Arzneimittelpreise". Er beträgt pro Rezeptur, sobald Aqua purificata verwendet wurde derzeit 0,77€ (ohne Aufschlag, ergo 1,46€ inklusive 90% Aufschlag) und darf unabhängig von der verwendeten Menge auch nur einmal abgerechnet werden.

    LG Denise

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