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Thema: Arbeitlos melden zwischen PJ und Approbation

  1. #1
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    Arbeitlos melden zwischen PJ und Approbation

    Hi ihr,

    man kann sich ja zwischen dem Ende des Praktischen Jahres und der Approbation arbeitslos melden. Ich hab aber irgendwie ein komisches Gefühl dabei und wollte nun fragen, ob es üblich ist, dies zu tun. Wenn das fast alle machten, würde ich es natürlich auch tun, weil es ja schon irgendwie praktisch ist.

    Liebe Grüße

  2. #2
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    Huhu,

    was bringt dir das denn großartig ? Viel Geld wird's nicht geben, wenn du vorher nicht gearbeitet hast. Wenn es überhaupt was gibt, weil du dich in der Zeit ja vermutlich nicht aktiv auf Jobsuche begibst. Und praktisch ist Kontakt mit dem Arbeitsamt nicht, sondern überaus nervig. Kann ich dir aus eigener, kurzzeitiger Erfahrung bestätigen.

    Lg,
    Steffi

  3. #3
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    Danke für deinen Input, Steffi!

    Man hatte uns gesagt, dass man dann das Geld für Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. vom Arbeitsamt bezahlt bekommt. Weil sonst ist man doch in der Zeit auch gar nicht krankenversichert oder?

    Zwischen Praktischem Jahr und 3. Stex begebe ich mich natürlich auf Jobsuche, ist ja dann die beste Zeit dafür.

  4. #4
    Studi Avatar von Nachi
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    Nur weil du nicht arbeitest heißt es glaube ich nicht, dass du nicht krankenversichert bist. Ich war zu dem Zeitpunkt noch über meine Eltern privat versichert. Aber wenn du in einer gesetzlichen KK bist, dann bist du ja nicht automatisch raus, nur weil du arbeitslos bist.
    Und wie Steffi schon sagte....mach's besser nicht. Ich hab's auch gemacht und es ist einfach nur nervig und großartig helfen können die dir eh nicht. Ich dachte, die wollen mich für dumm verkaufen, als sie mir vorschlugen, ich könne ja Steinmetz werden (bin keine 1.60 groß und bin ein Strich inner Landschaft -.-). Das sagt eigentlich schon alles.

  5. #5
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    Huhu,

    Stimmt, Krankenversicherung ist eine Sache. Wenn du noch familienversichert bist, kein Problem. Falls du zu alt dafür bist, müsstest du die Versicherung in der Zeit tatsächlich selbst tragen.

    Zwischen Praktischem Jahr und 3. Stex begebe ich mich natürlich auf Jobsuche, ist ja dann die beste Zeit dafür.
    Macht man das nicht schon während des praktischen Jahres ?

    Arbeitslosengeld bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Sprich, du müsstest dir dann theoretisch für die Zeit zwischen PJ und 3. Stex einen Job suchen bzw. bereit sein, in der Zeit einen Job anzunehmen. Egal in welchem Bereich, also auch Aushilfsjobs etc. Und das ist sehr nervenaufreibend, weil du zum Beispiel eine bestimmte Anzahl Bewerbungen pro Woche schreiben musst, zu Gesprächen gehen musst, etc.. Kann man während der Vorbereitungszeit fürs Stex nicht unbedingt gebrauchen, denke ich.

    Vielleicht sind die Mitarbeiter da etwas kulanter, wenn du fast Apotheker bist. Ich war zwischen Kündigung meines Jobs und Beginn des Studiums drei Monate arbeitslos und musste mich auch bewerben und zu Vorstellungsgesprächen gehen, obwohl dank meiner enormen Wartezeit klar war, dass ich einen Studienplatz kriegen würde und nur zwei, drei Monate arbeitslos bleibe. In den Urlaub fahren darfst du auch nur eine bestimmte Anzahl von Tagen und musst immer erreichbar sein. Ziemlich anstrengend.

    Lg,
    Steffi

  6. #6
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    Danke, ihr Steffi und Nachi, für eure Antworten!

    Ist es also so, dass ich theoretisch auch freiwillig die Beiträge für Krankenversicherung und Rentenversicherung bezahlen kann, ohne dass ich irgendwo angestellt bin? Also würde ich einfach so weiterbezahlen, wie ich es auch im Praktischen Jahr gemacht habe? Eigentlich müsste ich den Arbeitgeberanteil dann ja auch mitbezahlen oder nicht?

    Ich würde die Beiträge auch lieber aus eigener Tasche bezahlen, wenn das so ein Riesenaufwand mit dem Arbeitsamt ist, zumal ich mein Dasein als Apothekerin auch nicht gleich mit dem Stempel "arbeitslos" beginnen will

  7. #7
    Studi Avatar von Nachi
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    Ich hoffe, ich sage jetzt nichts falsches, aber wenn du nicht arbeitest bezahlst du NUR die Krankenversicherung. Warum solltest du den Arbeitgeberanteil bezahlen müssen, wenn du grade nciht arbeitest ^^?

  8. #8
    Unregistriert
    Gast
    Aber der Arbeitgeber bezahlt ja sonst für mich die Hälfte der Beiträge. Wenn ich also keinen Arbeitgeber habe, müsste ich doch selber für diese Hälfte aufkommen oder nicht?


  9. #9
    Studi Avatar von Nachi
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    Du bezahlst aber auch einen geringeren Beitrag, als wenn du arbeiten würdest. Deswegen bist du doch arbeitslos. Und ich meine, dass du dann auch sowas wie die Rentenversicherung nicht bezahlen musst. Es geht dann nur um die KK.

  10. #10
    Unregistriert
    Gast
    Ich verstehe nicht, warum ihr denn nicht die Sozialleistungen vom Staat in Anspruch nehmen wollt. Schließlich stehen sie jedem von uns in der Arbeitslosigkeit zu. Es gibt also keinen Grund sich deswegen schlecht zu fühlen. Und ja, natürlich ist es ein Aufwand ALG II zu beantragen, aber warum soll man etwas von seinem Ersparten ausgegeben, wenn es dafür das soziale Netz gibt?

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