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Thema: Studierfähigkeitstest FU Berlin

  1. #51
    Benutzer Avatar von Annii
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    Zitat Zitat von Tanita Beitrag anzeigen
    Nein woanders hin geht leider nicht, bin auf die Wohnung meines Freundes angewiesen.. (Nicht genug Kohle, vermutlich weder Bafög noch Wohngeld).

    Also bei mir hat zum SS für die Wartezeitquote nur diese dämliche Meldebescheinigung gefehlt, hatte 5 Wartesemester, Dn 2,5 und Sozialkriterium 4. Also hätte definitiv klappen müssen. Genommen wurde an der FU bis 2,9 mit SK 4. Das hätte klappen müssen. Ärgerlich, dass einem niemand erklärt, dass man da eine Meldebescheinigung mitschicken muss. In der Bewerbung war nur die Rede von Ortsanträgen usw., was ja nochmal ein bisschen anders ist. Schade!
    du musst den meldebescheid auch nur mitschicken, wenn du in der bewerbung ausdrücklich dazu aufgefordert wirst, dann hast du in den bewerbungsunterlagen einen bescheid, den musst du bei der zuständigen behörde ausfüllen lassen. und das auch nur wenn du einen ortsantrag stellst!!! du müsstest um sozialkriterium 4 zu erfüllen also in jedem fall einen ortsantrag für berlin stellen, und wenn du bei deinem freund wohnst erfüllst du eigentlich nur kriterium 5, da SK 4 nur personen erfüllen,die "bei ihren Eltern/Pflegeeltern gemeldet sind und an der dem Wohnort nächstgelegenen Hochschule des eigenen Landes studieren wollen" . stellst du keinen ortsantrag hast du mit DN 2.5 über die wartezeit keine chance. so wurde mir das eben auch mitgeteilt.
    ich wünsche dir trotzdem viel glück dass du einen platz bekommst und wenn nicht, erkundige dich bitte noch mal genaustens bei HSS für das nächste semester.

    lg

  2. #52
    Erfahrener Benutzer Avatar von Thomas
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    Ok wollen wir mal Licht ins dunkle bringen, es handelt sich hier um die verschiedenen Sozialkriterien, Merkblatt M13 von Hochschulstart/ZVS hilft weiter (hier)

    Für faule Menschen:

    Sozialkriterium 1:
    Schwerbehinderte können Sozialkriterium 1 beantragen

    Sozialkriterium 2:
    Personen die ihren Wohnsitz mit Ehegatten/Kind haben

    Sozialkriterium 3:
    Personen, die aus gesundheitlichen, studienorganisatorischen, familiären oder wirtschaftlichen Gründen, aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses sowie aus wissenschaftlichen Gründen zwingend an den gewählten Studienort gebunden sind und dies mit einem „Antrag auf bevorzugte Berück- sichtigung des ersten Studienortwun- sches“ geltend machen (näheres dazu später)

    Sozialkriterium 4:
    Personen, die ihre Wohnung/Hauptwohnung bei den Eltern/Pflegeeltern haben und an der nächstgelegenen Hochschule des eigenen Landes studieren wollen


    Zum Sozialkriterium 3 sei gesagt:

    Die Gründe müssen so schwerwiegend sein, dass eine Zulassung an einem anderen Studienort mit erheblichen Nachteilen verbunden wäre. Die Nachteile müssen schwerer wiegen als die Nachteile, die normalerweise damit verbunden sind, wenn ein Bewerber wegen des Studiums nicht mehr bei den Eltern wohnen kann.
    @Tanita:
    SK 3 wird wohl schwierig werden, sorry Dir das so sagen zu müssen und ich hoffe für Dich das es trotzdem klappt. Aber eine günstige/kostenlose Wohnung zählt leider nicht für Sozialkriterium 3(probier es aber trotzdem). Da dies ja exakt so ist als ob Du nun bei deinen Eltern ausziehen müsstest und dadurch eine eigene Wohnung bezahlen müsstest. Der finanzielle Faktor wird ebenfalls schwierig zu begründen sein, wenn Du wahrscheinlich keinen Anspruch auf BaFög hast bedeutet das wohl auch, dass sie Dich als finanziell so gut ansehen, dass sie Dir SK3 verwehren werden.
    Ich hoffe natürlich für Dich das es trotzdem klappt mit dem Sozialkriterium, sei aber nicht zu traurig wenn es nix werden sollte.

    Nachtrag: Sollten deine Eltern in Berlin wohnen wäre es vielleicht eine Möglichkeit im ersten Semester wieder zu ihnen zu ziehen? Dann könnte es eventuell mit SK4 klappen!
    Geändert von Thomas (15.03.2011 um 10:56 Uhr)

  3. #53
    Neuer Benutzer Avatar von Tanita
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    Zitat Zitat von Annii Beitrag anzeigen

    du musst den meldebescheid auch nur mitschicken, wenn du in der bewerbung ausdrücklich dazu aufgefordert wirst, dann hast du in den bewerbungsunterlagen einen bescheid, den musst du bei der zuständigen behörde ausfüllen lassen. und das auch nur wenn du einen ortsantrag stellst!!! du müsstest um sozialkriterium 4 zu erfüllen also in jedem fall einen ortsantrag für berlin stellen, und wenn du bei deinem freund wohnst erfüllst du eigentlich nur kriterium 5, da SK 4 nur personen erfüllen,die "bei ihren Eltern/Pflegeeltern gemeldet sind und an der dem Wohnort nächstgelegenen Hochschule des eigenen Landes studieren wollen" . stellst du keinen ortsantrag hast du mit DN 2.5 über die wartezeit keine chance. so wurde mir das eben auch mitgeteilt.
    ich wünsche dir trotzdem viel glück dass du einen platz bekommst und wenn nicht, erkundige dich bitte noch mal genaustens bei HSS für das nächste semester.

    lg
    Bin ja bei meinen Eltern gemeldet, und bleibe auch erstmal dort gemeldet. Also SK4 erfüllt.

    Und einen Ortsantrag habe ich nicht gestellt, weil meines Erachtens kein geschilderter Fall auf mich zutrifft.

    Ich hatte mir dieses klick durchgelesen und mir gesagt "nee leider trifft nix zu", aber bei den Auswahlgrenzen für die FU hieß es dann auch nicht mehr Ortsantrag sondern Sozialkriterium und da reicht es, bei seinen Eltern gemeldet zu sein. Ich ging davon aus, dass dann ja alles klar ist.
    Dem war leider nicht so.

    Ich kann doch keinen Ortsantrag stellen, nur weil ich bei meinen Eltern gemeldet bin, das steht dort ja sogar drin. Muss ihn aber stellen, um SK4 zu bekommen? Was für eine Logik.


  4. #54
    Benutzer Avatar von Annii
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    ja das stimmt, wenn du in der Bewerbung angibst, dass du bei deinen eltern wohnst, dann erfüllst du automatisch SK 4 . Aber damit musst du automatisch einen meldebescheid mitschicken. und diese auszufüllende meldebescheinigung befindet sich in den auszudruckenden bewerbungsunterlagen. du kannst ihn also nicht vergessen.
    trotzdem, SK 4 erfüllen viele die sich bewerben. versuch doch also doch über das SK 3 reinzukommen. gibt es nicht irgendeine möglichkeit für dich einen ortsantrag zu stellen? also nur für den fall dass du jetzt keinen platz bekommst.

  5. #55
    Neuer Benutzer Avatar von Tanita
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    Zitat Zitat von Annii Beitrag anzeigen
    ja das stimmt, wenn du in der Bewerbung angibst, dass du bei deinen eltern wohnst, dann erfüllst du automatisch SK 4 . Aber damit musst du automatisch einen meldebescheid mitschicken. und diese auszufüllende meldebescheinigung befindet sich in den auszudruckenden bewerbungsunterlagen. du kannst ihn also nicht vergessen.
    trotzdem, SK 4 erfüllen viele die sich bewerben. versuch doch also doch über das SK 3 reinzukommen. gibt es nicht irgendeine möglichkeit für dich einen ortsantrag zu stellen? also nur für den fall dass du jetzt keinen platz bekommst.
    also wenn ich mich recht erinnere, gab es in der online bewerbung KEINE möglichkeit, anzugeben, dass ich bei meinen eltern wohne. dann wäre ja alles in butter.
    dieses ganze online-system ist doch sowieso absoluter mist.

  6. #56
    JohnPotter
    Gast
    Hallo Leute,

    hat schon jemand von euch 'ne Einaldung zum Test am 19.08.2011 bekommen?
    Grüße

  7. #57
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    also wenn ich mich recht erinnere, gab es in der online bewerbung KEINE möglichkeit, anzugeben, dass ich bei meinen eltern wohne. dann wäre ja alles in butter.
    dieses ganze online-system ist doch sowieso absoluter mist.
    Nein, die Möglichkeit gibt es glaube ich auch nicht. In den Erklärungen zur Bewerbung steht aber, dass man dann halt den Meldebescheid mitschicken soll.

  8. #58
    dilan
    Gast
    hey leute,
    hab 2,4 gemacht und würde gerne an der FU studieren.wäre es besser das pharmaziestudium zuvergssen.sollten heute nciht die bescheide rausgehen?hat jemand schon was erhalten.

  9. #59
    Sebastian
    Gast
    @dilan: Geht es bei dir jetzt um eine Einladungs zum Studierfähigkeitstest oder allgemein um einen Bescheid? Falls zweites, solltest du mal die Termine hier anschauen: Pharmaziestudium Wintersemester 2011/2012

  10. #60
    Einladung zum Test an der FU Berlin heute eingegangen!

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