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Thema: Ausfüllfragen

  1. #1
    please accept mystery Avatar von das_Alpacca
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    Ausfüllfragen

    Nun denn man sollte es nicht vergessen, bis 10.06. muss das gute Stuück eingereicht sein, aber so ganz klar ist mir hier nicht alles, evtl. könnt ihr mir ja weiterhelfen.

    Daher gleich mal meine Fragen.
    zu Punkt 4 "Pharmazeutische Fachsemester"
    Hätte ich jetzt eingetragen: an der Uni "Leipzig" vom "WS 07/08" bis "SS 09" - oder wie seht ihr das?

    zu Punkt 6 - beigefügte Anlagen:
    vollständiges Studienbuch: Was ist das? Mein großer Bruder hatte sowas noch beim Abi, aber das wirds sicher nicht sein. Ich hätte jetzt höchstens gedacht, dass die eine Studienverlausbescheinigung haben wollen.

    ausgefüllter Meldebeleg(blaues Formular): Natürlich hat man nen Meldebeleg, aber was ist das blaue Formular?

    zu Punkt 7 - Scheine:
    Was sind die Nachweise für:
    - angerechnete Studienzeiten nach § 22 Abs. 1 AAppO
    - angerechnete praktische Lehrveranstaltungen
    - anerkannte Prüfungen nach § 22 Abs. 1 AAppO
    ???

    Danke schonmal!
    Es war ein sehr realistischer Traum und Harald Juhnke hatte Kuchen mitgebracht.

  2. #2
    Foren-Guru Avatar von Christin
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    Hier zumindest der §22 der Approbationsordnung:

    § 22 Anrechnung von Ausbildungszeiten und Prüfungen
    (1) Bei Personen, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 (BGBl. I S. 269), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Juli 1990 (BGBl. I S. 1354), sind, rechnet das Landesprüfungsamt auf die in dieser Verordnung vorgesehene Ausbildung, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, ganz oder teilweise an
    1. Zeiten eines im Geltungsbereich dieser Verordnung betriebenen verwandten Studiums,
    2. Zeiten eines außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung betriebenen Studiums der Pharmazie oder eines verwandten Studiums,
    3. Zeiten eher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung abgeleisteten praktischen Ausbildung auf die Ausbildung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2.
    (2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 erkennt das Landesprüfungsamt Prüfungen an, die im Rahmen eines Studiums nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 abgelegt worden sind. Dies gilt nicht für die Prüfung des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung.
    (3) Im Falle einer Anerkennung einer Prüfung im Rahmen eines Studiums nach Absatz 1 Nr. 1 ist bei der Bildung der Note des betreffenden Prüfungsabschnitts die Note der anerkannten Prüfung zu verwenden. Im Falle der Anerkennung einer Prüfung im Rahmen eines Studiums nach Absatz 1 Nr. 2 werden eine Note des Prüfungsabschnitts sowie eine Gesamtnote der Pharmazeutischen Prüfung nicht gebildet. Die Anrechnung von Prüfungen ist gegebenenfalls auf den Zeugnissen der Prüfungsabschnitte und dem Zeugnis der Pharmazeutischen Prüfung gemäß den Anlagen 10 und 11 zu vermerken.
    (4) Bei anderen als den in Absatz 1 genannten Personen können die in Absatz 1 genannte Anrechnung und die in Absatz 2 genannte Anerkennung erfolgen.
    (5) Die Anrechnung oder Anerkennung erfolgt auf Antrag. Zuständig für die Entscheidungen nach den Absätzen 1, 2 und 4 ist das Landesprüfungsamt des Landes, in dem der Antragsteller für das Studium der Pharmazie eingeschrieben oder zugelassen ist. Bei Studierenden, die eine Einschreibung oder Zulassung für das Pharmaziestudium bei einer Universität im Geltungsbereich dieser Verordnung noch nicht erlangt haben, ist das Landesprüfungsamt des Landes zuständig, in dem der Antragsteller geboren ist. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, so ist das Ladesprüfungsamt des Landes Hessen zuständig.

    -------------------------------------------------------------
    Ich würde beim Punkt 4 auch von 10/07 bis 09/09 eintragen.
    Ich mache mich mal schlau, ob es für sowas ein Infoblatt gibt.
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  3. #3
    fieser Oberarzt Avatar von Melanie
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    wo gibts denn das formular her?
    "Hasenzahn!"

  4. #4
    Foren-Guru Avatar von Christin
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    http://www.ld-dresden.de/lpa/index3.asp?ID=382&art_param=80
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  5. #5
    stud Avatar von Katha
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    für das blaue formular würd ich einfach noch mal zum meldeamt gehen. ich denke, die müssten einem da weiter helfen können.

  6. #6
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    also freunde, ich hab mal jemandem vom landesprüfungsamt geschrieben, weil mir auch einige sachen bei dem antrag unklar waren und folgendes is dabei rausgekommen:
    - mit dem blauen meldebeleg ist ein zettel gemeint, den es bei frau kühnelt im sekretariat gibt; den brauchen wir aber irgendwie nich
    ausfüllen sondern nur mitschicken
    - das studienbuch ist ein nachweis des studienverlauf eines studierenden: bei uns müsste damit der nachweis von 4 semestern
    studium der pharmazie an der universität leipzig erbracht werden

    so weit so gut....
    was mir aber immer noch schleierhaft ist, ist die sache mit den nachweisen in punkt 7.
    kann das sein, dass die leute, die keine pta-ausbildung gemacht haben, die nix studiert haben wovon man sich manche lehrveranstaltungen eventuell anrechnen lassen kann und die noch kein erstes stex mitgeschrieben haben, nur die famulaturbescheinigung abgeben müssen ???

  7. #7
    fieser Oberarzt Avatar von Melanie
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    ....hat sich erledigt, ich machs selbst...
    Geändert von Melanie (17.05.2009 um 19:56 Uhr)
    "Hasenzahn!"

  8. #8
    Benutzer Avatar von yuliia
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    bei dem punkt 4 des formulars steht unter den fachsemestern eine zeile Behörde Datum Geschäftszeichen. was ist damit weiß jemand?

  9. #9
    stud Avatar von Katha
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    ich war heute bei unserer sekretärin. sie meinte, sie hätte da noch nichts ausgefüllt. ich denke das mit dem geschäftszeichen ist nur wichtig, wenn man semester anerkennen lassen muss oder so.

  10. #10
    Benutzerin Avatar von Claudi W.
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    Apothekerin seit 2012
    so ich hab mich mal beim regierungspräsidium schlau gemacht u mir wurde als aller erstes gesagt, dass wir die anträge sobald wie möglich hinschicken sollen. ihr füllt den antrag aus, legt eure geburtsurkunde, eure beglaubigte kopie des abis, euer famulaturnachweis (für pta zusätzlich die beglaubigte kopie der berufserlaubnis bzw abschlusszeugnis) u eure immatrikulationsbescheinigung für das ss08 in den umschlag rein. hinzu fügt ihr die scheine für terminologie u die quantitative bestimmung..., kreuzt das dementsprechende an u schickt den umschlag per einschreiben mit rückschein hin. die anderen scheine brauchen erst zu semesterende hingeschickt werden u dafür muss nix ausgedruckt o extra geschrieben werden, einfach lose schein in umschlag u abgeschickt. außerdem wurden die anträge aktualisiert, der punkt mit dem blauen schein ist rausgefallen. unter dem 4. punkt muss nix eingetragen werden, nur die felder mit kreuz sind pflicht, wie es ja am rand der antrages steht so ich hoffe ich konnte nochmal alles zusammenfassen u offene fragen klären.
    lg claudi

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