Bei Bedarf einfach mal reinschauen!
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Geändert von Claudi1990 (24.09.2014 um 12:41 Uhr)
Du weißt, dass das nicht erlaubt ist?
Nimms lieber raus, bevor du eine Klage am Hals hast.
Liebe Claudi 1990,
der Verkauf der Ravati Skripte ist unzulässig... da würde ich aufpassen...
Jetzt reicht es aber mal mit den Gruselgeschichten (zu Halloween). Sie verkauft laut Gebot keine Kopien, sondern ihr erworbenes Original mit eigenen Ergänzungen. Das kann ihr niemand verbieten. Wenn ihr sowas behauptet, dann bitte mit Belegen...
Danke Willi, endlich mal etwas Konstruktives!
Ist zwar schon längst veraltet....aber um mal die Frage eindeutig zu beantworten, ein Zitat von der Ravati Seite:
"WICHTIGE HINWEISE zu unseren Skriptenie Skripte sind als Mitschreib-Skripte zusammen mit den Kursen konzipiert und enthalten u. a. Lückentexte, welche Sie im Kurs füllen.
Lernen Sie niemals mit veralteten oder unausgefüllten Skripten!
Aus urheberrechtlichen Gründen können wir unsere Skripte NUR zusammen mit einer Kursteilnahme abgeben.
Ein sonstiger Erwerb der Skripte (z.B. Kauf) ist ausgeschlossen!
Das Copyright liegt komplett bei den Ravati Seminaren.
Jedes unzulässige Kopieren sowie die Weitergabe sind gesetzlich verboten.
Bei Bekanntwerden einer Zuwiderhandlung werden strafrechtliche Schritte eingeleitet."
Damit dürfte das mal klar gestellt sein: Selbst ein Verkauf der Originale ist nicht zulässig.
Wenn man keine Ahnung hat,....
Ich bin zwar kein Jurist, bezweifle aber, dass eine solche Klage (Verkauf eines Originals) vor Gericht standhalten würde. Bücher und CDs kann man nach Gebrauch ja auch weiterverkaufen - sehe da deshalb keine Verletzung des Urheberrechts.
Dann empfehl ich mal die passenden Passagen im Urheberrechtsgesetz zu lesen. Andernfalls kann man es ja ruhig drauf anlegen, wenn man genug Geld für ein solches Verfahren über hat....