Hallo OneStep,
in der Kosmetikverordnung, in die man dafür auch mal einen Blick werfen könnte, wird das Wort "gewerbsmäßig" ziemlich oft verwendet - weil sich die Verodnung halt an gewerbliche Hersteller richtet. Bei Demonstrationen in Schule etc. wird wohl niemand von einer gewerbsmäßigen Herstellung ausgehen, das geht also ohne Probleme, ein Etikett mit Inhaltsstoffen und Haltbarkeit sollte da reichen.
Bei Tees bist Du auch fein raus, solange Du nicht z.B. apothekenpflichtige Sachen machst (aber: was soll Sennesblättertee im Kindergarten ?). Wenn Du nur die üblichen Kräuter, die auch in der Küche verwendet werden, verwendest und keine explizit krankheitsbezogenen Aussagen (vorgedruckte Teeetiketten aus der Apotheke mit Indikation etc.) machst hast Du dann nur ein Lebensmittel, das stört auch keinen.
Eher aufpassen würde ich mit Sachen wie Arbeitsschutz etc., da würde wesentlich genauer hingeschaut werden wenn was passiert --> also nur harmlose&ungiftige Rohstoffe.
Viel Erfolg wünscht der
momsen