sehr geehrte damen und herren,
bei der bearbeitung eines rechtsstreites bin ich auf folgendes phänomen gestossen, auf das mir bis dato niemand eine antwort geben kann.
vielleicht finde ich unter ihnen ja den spezialisten.
es ist folgende frage zu beantworten:
einer patientin wird mit diabetis typ mellitu typ II und adipositas zu einer barriatischen op geraten. hierbei handelt es sich um eine implantation des sog. endobarriers.
es wird defacto ein sleeve implantiert, der von unterhalb des magenpförtners bis in das jujenum reicht.
dieser sleeve schirmt die schleimhaut des dünndarms in diesem bereich ab und verhindert die verstoffwechselung von nahrung und verabreichten medikatmenten.
als begleitmedikation ist die einnahme von pantozol i.d. 2 x 40 mg / tag oral - zwingend!!! - vorgeschrieben. nicht nur als prphylaxe, sondern auch für die zeit während des verbleibs des implantats.
während des klinikaufenthaltes wird das medikament i.v. verabreicht, in der zeit nach der klinik nimmt die patientin täglich die vorgeschriebene dosid oral ein.
im verlauf der oralen einnahme bilden sich blutungen der darmschleimhaut aus und führen mehrfach zu erbrechen und anschliessender intensiv-medizinischer behandlung. (2 x )
während der erneuten klinischen behandlung wird wiederum pantozol i.v. verabreicht. innerhalb kürzester zeit stellt sich eine stabilisierung des gesamtzustandes ein.
nun stellt sich folgende frage:
nach den fachinformationen wird der ppi im dünndarm resorbiert. die wirkungsweise ist klar und auch dem pharmakologischem laien verständlich.
die frage ist nur, wo im dünndarm?
genauer: kann der wirkstoff überhaupt resorbiert werden, wenn im bereich von dudenum und jujenum keine aufnahme durch die darmschleimhaut möglich ist?
oder, falls doch, gibt es daten über die verzögerte / reduzierte resorbtion?
mit bestem dank im voraus,
jhk