Hallo,
hat ein Apotheker laut Gesetz die Pflicht über die mögliche Nebenwirkungen/Kontra-Indikationen eines Medikaments beim Kauf aufzuklären?
Der Fall: vor 3 Tagen bin ich zur Apotheke um mir Hygieneartikel zu holen. Ich war schwer erkältet und meine Stimme war weg, deswegen war ich aber nicht in der Apotheke. Beim bezahlen an der Kasse hörte der Apotheker meine Stimme und fragte mich, ob ich nicht ein Mittel für die Stimme bräuchte. Ich fragte ihn, ob er mir denn etwas empfehlen könnte und sagte von mir aus, dass die fehlende Stimme mich nicht so stört, aber die Halsschmerzen, die manchmal sehr stark sind. Er zeigte mir dann ein Mittel gegen Halsschmerzen, das Einzige was er zum Mittel sagte war: es sind Lutschtabletten und sie wirken drei Stunden. Beides stand mit großen Buchstaben auf der Packung. Ich nahm das Mittel, bezahlte und verließ den Laden.
Zuhause angekommen öffnete ich die Packung und las den Beipackzettel. Bei den Nebenwirkungen las ich, dass es u.a. sehr häufig (mehr als 1 Behandelter von 10) zu Mundbeschwerden kommt. Das Risiko ist mir zu hoch und ich entschied mich, dass ich dieses Mittel nicht einnehmen werde. Ebenso gab es sehr viele Kontra-Indikationen über die der Apotheker mir nicht aufgeklärt hat.
Heute war ich bei der Apotheke um das Mittel zurückzugeben, das wurde mir verweigert, weil der Apotheker meinte, das er laut Gesetz keine Arzneiprodukte zurücknehmen darf, die seine Apotheke verlassen haben. Ich erwiderte ihn, wie ich das wissen sollte. Dann hätten Sie als Apotheker doch laut Gesetz auch die Pflicht mich über die Nebenwirkungen und Kontra-Indikationen des Medikaments aufzuklären, oder mir sagen müssen, bitte lesen Sie sich die Packungsbeilage jetzt im Laden durch und entscheiden Sie sich jetzt, ob Sie dieses Medikament einnehmen können/wollen. Sie können es nicht mehr zurückgeben, wenn Sie den Laden verlassen. Wir haben uns eine Weile gestritten, aber der Apotheker blieb stur dabei, er hat alles richtig gemacht und er kann das Mittel laut Gesetz nicht zurücknehmen.
Meine Fragen:
1. Wie ist das die Gesetzeslage im Bezug auf die Aufklärungspflicht des Apothekers? Darf der Apotheker mir ein apothekenpflichtiges Produkt verkaufen, ohne mich im Laden aufzuklären über die Nebenwirkungen und Kontra-Indikationen des Medikamentes? Und hat der Apotheker die Pflicht mir zu sagen, dass ich das Mittel nicht zurückgeben kann sobald es seinen Laden verlassen hat? Wenn es eine Pflichtverletzung gibt, wo kann ich in diesem Fall eine Beschwerde einreichen?
2. Hätte der Apotheker bei einem apothekenpflichtigen Medikament mir nicht mindestens fragen sollen, ob ich an irgendwelche Krankheiten oder Beschwerden leide?
3. Wie kann es sein, dass ein Mittel gegen Halsschmerzen zugelassen wird, dass als Nebenwirkung bei mehr als 1 von 10 zu Mundbeschwerden wie ein brennendes Gefühl im Mund führt? Von einem Arzneimittel erwarte ich, dass es die Beschwerden lindert statt fast die gleichen Beschwerden verursacht. Von einer Nebenwirkung erwarte ich, dass es eine Nebenwirkung ist und nicht die Hauptwirkung. Ist das üblich? Und was bedeutet mehr als 1 in diesem Fall? 2 oder 3, oder noch mehr? Wie ist das zu lesen?
4. Lest ihr immer den Beipackzettel in der Apotheke? Ich benutze kaum Medikamente und kenne mich daher nicht aus was üblich ist. Wie oft kommt es vor, das Patienten nach dem Lesen des Beipackzettels zuhause merken, dass Sie das Produkt nicht einnehmen können oder wollen? Passiert euch das oft?
5. Habt ihr ähnliches erfahren und wie ist der Apotheker oder die Apothekerin damit umgegangen?
Das Produkt hat fast 10 € gekostet, es geht mir in diesem Fall darum nicht um das Geld, sondern um das Prinzip. Aber was, wenn der nächste Kunde sich auf Anraten des Apothekers ein Produkt von 50€ kauft, aber erst zuhause feststellt, dass er/sie es gar nicht einnehmen kann, weil er/sie eine Kontra-Indikation hat? Ich habe gerade im Netz recherchiert und rausgefunden, dass es stimmt, dass der Apotheker laut Gesetz aufgrund der Arzneimittelsicherheit die Mittel nicht zurücknehmen darf (es könnte ja falsch gelagert werden o.ä.). Hat der Apotheker aber laut Gesetz eine Aufklärungspflicht bei apothekenpflichtige Medikamente? Ohne Aufklärungspflicht kommt es mir vor, dass statt Arzneimittelsicherheit eher die Apothekeabsatzsicherheit gesichert wird.
Bin gespannt auf eurem Wissen, eure Meinungen und Erfahrungen und bedanke mich im voraus für eure Antworte
Andreas