Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 11 bis 15 von 15

Thema: "Eigenbedarf" in der Apotheke & Ausnutzen der Freiheit

  1. #11
    Unregistriert
    Gast

    Ausrufezeichen ... sed in errare perseverare diabolicum.

    Sie haben Recht, ich habe keine Ahnung aber Wissen. Und ich bin froh, dass ich keine Ahnung habe, was in Apotheken so abgeht.
    Vielen Dank für die tiefen Einsichten in das Rechtsverständnis eines Mediziners und Apothekers der "neuen" Generation. Ich werde sie demnächst innerhalb der ABDA zur Diskussion stellen. Irgendetwas muß in Ihrer Ausbildung schief gelaufen sein.
    Hoffen Sie, dass Ihre Anonymität nicht verloren geht!

    DOCdog

  2. #12
    Erfahrener Benutzer Avatar von Linalool
    Registriert seit
    09.10.2014
    Beiträge
    137
    Pharmaziestudentin

    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Gesetze stumpf anzuführen ist natürlich formal richtig, aber als Akademiker sollte man sich ja schon etwas mehr, als nur für das formal Richtige, interessieren. In anderen Ländern dürfen Apotheker auch mehr, z.T. sogar manche Dinge auch ohne Rezept dispensieren ... scheint ohne Massensterben zu funktionieren.

    Von daher ... Gehirn einschalten und dann klappt das auch.
    Das ist so wahr! Leider findet man so eine intelligente Anwendung nicht oft.

  3. #13
    Unregistriert
    Gast

    Intelligente Anwendung?

    Wie recht Du hast. Ich finde hier sogar gar keine intelligente Anwendung!

  4. #14
    Unregistriert
    Gast
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Sie haben Recht, ich habe keine Ahnung aber Wissen. Und ich bin froh, dass ich keine Ahnung habe, was in Apotheken so abgeht.
    Vielen Dank für die tiefen Einsichten in das Rechtsverständnis eines Mediziners und Apothekers der "neuen" Generation. Ich werde sie demnächst innerhalb der ABDA zur Diskussion stellen. Irgendetwas muß in Ihrer Ausbildung schief gelaufen sein.
    Hoffen Sie, dass Ihre Anonymität nicht verloren geht!

    DOCdog
    Da habe ich wenig Sorge, denn für etwaige Berufsvergehen ist nicht die ABDA, sondern die jeweilige Kammer oder auch die Staatsanwaltschaft zuständig. Von der Unmöglichkeit einer sauberen Beweisführung und fehlendem Interesse einmal abgesehen. Die Infantilisierung ihres Diskussionsstils ("innerhalb der ABDA zur Diskussion stellen" und "Hoffen Sie, dass Ihre Anonymität nicht verloren geht!"), zeigt doch nur, dass sie lediglich eine blind ausführende Kraft sind und eher gar nicht mal kritisch und flexibel nachdenken - tut mir leid, diesen Endzustand halte ich nicht für erstrebenswert, auch wenn ihn das aktuelle Bildungssystem in erschreckendem Ausmaß produziert.

    Seien sie froh das sie nicht wissen was in Apotheken so abgeht ... ich habe nicht umsonst beides studiert.

    Das mit dem Rechtsverständnis nehme ich mal als Kompliment - bisher hat es mehr Leuten geholfen als geschadet. Und letztlich zählt nur das Ergebnis.

  5. #15
    Unregistriert
    Gast

    Daumen runter Hochmut kommt vor dem Fall

    Warum glauben Sie eigentlich, dass es hier um Sie geht? Sie dienen lediglich als Negativbeispiel eines Apothekers und Beleg dafür, warum der Gesetzgeber Apothekern keine weiterreichende Verantwortung und in § 4 Abs. 2 AMVV keinen "Eigenbedarf" zugesteht. Sie sind jetzt bereits überfordert.

    DOCdog

Ähnliche Themen

  1. Studie "Nutzung und Bewertung von sozialen Netzwerken"
    Von SozPsych im Forum Off-Topic und Plauderecke
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 23.08.2018, 13:41
  2. Kinderplanung: Wann "bester" Zeitpunkt? Vor/nach Stex/PJ
    Von Unregistriert im Forum Praktisches Jahr
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 27.03.2017, 09:28
  3. Antworten: 23
    Letzter Beitrag: 23.04.2016, 15:23
  4. Herstellungen von "Rezepturen" ausserhalb der Apotheke
    Von OneStep im Forum Öffentliche Apotheke
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 06.07.2014, 10:57
  5. Antworten: 37
    Letzter Beitrag: 26.07.2013, 15:18

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •