Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 20 von 26

Thema: Kauf von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ohne Rezet

  1. #11
    Unregistriert
    Gast
    Jetzt lasst mal die Kirche im Dorf!
    Die Apotheker unter uns haben fünf Jahre Pharmazie studiert. Ein sehr intensives Studium, das uns zu Arzneimittelspezialisten ausgebildet hat. Wir haben mehr Ahnung von Arzneimitteln als Ärzte. In meinen Bekanntenkreis gibt es Ärzte, die rein gar nichts über AM wissen.

    Wenn ein Apothekenangestellter denkt, sich in der Apotheke irgendwelche rezeptpflichtigen AM ohne Rezept kaufen zu müssen (wieso auch immer?!) wird ihm kein Riegel vorgeschrieben. Sofern er es bezahlt und nicht weiterverkauft ist das kein Problem. Im Grunde genommen, ist jeder selbst für seine Gesundheit zuständig. Wenn man jetzt mit AMG etc. argumentiert kommt das Gefühl auf, dass der Körper Eigentum des deutschen Staates ist.

  2. #12
    Unregistriert
    Gast
    Wie schon gesagt, persönlich sehe ich es ja auch so wie die meisten hier. Aber die Approbation wird nun mal vom Staat erteilt, damit man sich an dessen Vorschriften, die er im AMG zu Grunde legt, hält. Natürlich haben Apotheker am meisten Ahnung von Arzneimitteln bzw. sollten sie haben. Dennoch ist es nach Gesetz und das war an dieser Stelle die Frage des Threaderstellers, illegal. Egal was der Chef dazu sagt, was andere Apotheker sagen oder Leute im Fernsehen dazu sagen. Und damit niemand hier glaubt, dass es ja alles nicht so schlimm sei, weil es ja jeder mache, habe ich an dieser Stelle nochmal betont, dass es nach offiziellen Gesetz nicht erlaubt ist.
    Zudem stellt sich mir ein wenig die Frage, wie jemand, der anscheinend Antidepressiva wie Smarties schluckt, der Gesellschaft eine Kontroll- und in diesem Sinne auch eine Vorbildperson im sicheren Umgang mit Arzneimitteln sein kann. Heutzutage ist ein Patient ja schon beleidigt, wenn er nach dem Arztbesuch kein Rezept in die Hand gedrückt bekommt, damit er sich "was holen kann, was ihm hilft". Je weniger Ärzte verschreiben, desto weniger Kundschaft haben sie heutzutage ja häufig. Das der Volkssport des Tablettenschluckens selbst ein riesiges Gesundheitsrisiko ist, ist vielen Menschen garnicht bewusst, denn wenn der "gute Arzt ein gutes/gesundes Arzneimittel" verschreibt, dann muss das ja helfen. Und wenn gar nichts mehr geht, fängt man mit Homöopathie/Spagyrik/Anthroposophie etc. an. Wenn der Apotheker auf so einer Schiene mitfährt, dann halte ich das für sehr kritisch. Meiner Meinung nach sollte ein Apotheker eine bewusst kritische Einstellung Arzneimitteln gegenüber einnehmen, da er in erster Linie als Naturwissenschaftler ausgebildet wurde.

  3. #13
    Neuer Benutzer Avatar von julius
    Registriert seit
    21.09.2012
    Ort
    *Geesthacht
    Beiträge
    8
    Pharmaziestudent seit 2010
    Ich halte so etwas für sehr gefährlich! Zum Einen ist es für dich gefährlich, da du Kenntnis von ihren Machenschaften hast und nicht darauf reagierst zum anderen ethisch einfach nicht in Ordnung! Ich meine, wenn sich die Apotheker selbst nicht dran haten wär soll es denn sonst tun?
    Ein Freund von mir hat ebenfalls lange Zeit Rohypnol gegn seine Schlaflosigkeit genommen...ohne Rezept wohlgemerkt was meiner Meinung nach ein Unding ist. Er wollte abr nicht zum Arzt und dachte das wirdd wieder bald vergehen. Ich hab ihm dann bei Netdoktor mal gezeigt was Schlaflosigkeit alles für Gründe haben kann und auch Auswiirkungen! Gott sei dank ist er dann mal zum Arzt und hat selbst gemerkt, dass es aufgrund seines seelischen Verfassungszustandes zu der Schlaflosigkeit kam!
    Von daher würde ich immer sagen, niemals ohne Rezept etwas rausgeben!
    Geändert von julius (11.06.2013 um 11:34 Uhr)
    Hast du was bist du auch was!

  4. #14
    Unregistriert
    Gast
    Nun ja, ich könnte nicht behaupten, dass ich sowas in Apotheken noch nicht gesehen hätte, allerdings nicht in dem Ausmaß, dass es wahllos um sehr therapieintensive Medikamente ging...die Pille für sich selbst, die Pille für die Tochter/Schwester o.Ä. macht bei uns eigentlich jeder, auch höhere Ibus habe ich schon mitbekommen, dass Kollegen sie sich holen...Ich sehe da auch nicht so das Problem ehrlich gesagt - AMG hin oder her, denn dass es nicht okay ist eigentlich, ist Fakt und darüber muss nicht diskutiert werden -, Apotheker sind ausgebildet in Arzneimittelkunde und sollten verantwortungsvoll mit diesem Wissen umgehen und es nicht missbrauchen.
    Muss auch sagen, dass bei sowas selbst mein Hausarzt schon so drauf ist, dass er zu mir sagt, naja sie sind ja Pharmazeut, was hätten Sie denn gerne? Und dann sag ich ihm z.B., dass ich nunmal Diclofenac nicht vertrage und lieber ne geringe Dosis Metamizol nehmen würde und dann hat sich das mit dem Rezept. (Natürlich nur, wenn auch ne Diagnose da ist, aber dennoch...)

    Wirklich schlimm finde ich, dass ein Arztausweis so gut wie ALLE Türen öffnet...hab erst neulich Ibu 800 20 Stück an einen Arzt verkauft für um die 15 Euro und dachte die ganze Zeit nur, äh ja...2 400er-Packungen ca. die Hälfte...
    DAS gehört in meinen Augen verboten, denn ich habe nicht selten Ärzte, die Dinge kaufen, bei denen ich skeptisch wäre, wenn ich sie so auf nem Rezept vorfinden würde -.- Das aber nur am Rande...

    Schlussendlich gilt...es sollte im Rahmen bleiben, aber wie schon gesagt, man hat diese umfassende Ausbildung genossen und in begrenzten Bereichen ist man durchaus in der Lage, damit umzugehen, besonders, wenn schon ne Diagnose vom Arzt gestellt wurde und man nur noch Folgeverordnungen "schwänzt", siehe Pille, Schilddrüsenhormone o.Ä.

  5. #15
    Atavar
    Gast
    Mir ist jetzt die Tage was aufgefallen, vielleicht weiß da jemand mehr:

    Bisher dachte ich auch immer, dass der "Eigenbedarf" ein Verstoß gegen die AmVV ist. Und es bleibt auch dabei, dass wir bei uns im Betrieb für alle RX-AM ein Rezept brauchen.

    ABER

    mal komplett hypothetisch:
    Wir hatten letztens die Diskussion mit unserem Pharmazierat über die Definition einer Abgabe. Dabei kam heraus, dass das zentrale Element dabei der Übergang von einem Verantwortungsbereich zu einem anderen ist.
    Jetzt arbeite ich als Approbierter ja eigenverantwortlich. Und wenn ich mir was nehmen würde, wechselt es ja nicht den Verantwortungsbereich (es ist in meinem und es bleibt in meinem). Dadurch wäre das zentrale Element der Abgabe nicht gegeben und es würde sich nicht um eine Abgabe handeln.
    In der AmVV §1 steht aber eindeutig, dass nur bei einer Abgabe eine gültige Verordnung vorliegen muss.
    Ergo: Bei Eigenbedarf eines Approbierten bräuchte man keine Verordnung.

    Man könnte damit immer noch nicht für andere oder gar die PTA/PKA was nehmen, aber zumindest den eigentlichen Eigenbedarf könnte man damit erklären.

    Wobei allerdings zu beachten wäre: In wessen Verantwortungsbereich ist das Am im Apothekenschrank? Meinem, der ich eigenverantwortlich arbeite? Dem des Apothekenleiters? (Dann würde es wieder nicht klappen, weil dann ja der Verantwortungsbereich wechselt). Was passiert bei Abwesenheit des Leiters, wenn ich dann Leiter bin? Ist es dann in meinem?


    Würde mich mal interessieren, was ihr denkt.

    Gruß Atavar

  6. #16
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
    Registriert seit
    14.09.2010
    Ort
    Kiel
    Beiträge
    392
    Apothekerin seit 2010
    ... witzige Interpretation. Gefällt mir! :-)

  7. #17
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    01.07.2013
    Ort
    NRW
    Beiträge
    28
    Hallo Atavar,

    Abgabe ist zumindest im AMG oder AMVV nicht eindeutig definiert (- oder ich habe es nicht gefunden ?).
    Das der AMVV überstehende, beliebte AMG hilft aber evtl. weiter:

    §48, (1)
    "Arzneimittel ... dürfen nur bei Vorliegen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden."

    Spätestens wenn der Eigenbedarf geplant ist/durchgeführt wird, so würdest Du vom Apotheker zum Verbraucher (Du treibst keinen Handel mehr damit, sondern wirst zum Konsumenten), und damit wären wir wieder beim Rezept ... ?

    Bzgl. der angestellten Approbierten wäre ggf. noch der Punkt des Eigentumsübergangs interessant, da durch die Abgabe an sich selber der Verantwortungsbereich des Inhabers der Apothekenbetriebserlaubnis verlassen werden würde ?

    vg
    momsen

  8. #18
    Unregistriert
    Gast
    Hallo Momsen,

    danke für deine Ideen

    Ob ich Verbraucher bin oder nicht, ändert ja nichts an meinem Verantwortungsbereich. Meine Approbation verliere ich ja dadurch nicht und ich werde dadurch ja auch nicht zu einer anderen Person. Auch im AMG steht wieder das böse Wörtchen Abgabe. Aber ist es denn nun eine Abgabe oder nicht? Der Verantwortungsbereich wird ja nicht gewechselt. Daher die Theorie^^

    Vom Eigentumsrecht würde ich das komplett abkoppeln. Denn durch eine Abgabe wird ja per se kein Eigentumsrecht erworben. Die Abgabe findet zwischen mir und dem Patienten statt, der Kaufvertrag wird aber zwischen meiner Chefin und der KK geschlossen. Es gab mal vor ein paar Jahren eine KK die auf die Idee kam, teure AM, die nicht mehr benötigt werden, von ihren Patienten zurück zu fordern (weil sie ja das Eigentumsrecht an dem AM besaß (laut ihrer Meinung)). Es musste dann extra durch ein Gerichtsverfahren geklärt werden, dass zumindest bei AM zum Verbrauch das Eigentumsrecht auf den Patienten übergeht. (kann aber im mom über Google das Gerichtsverfahren nicht finden). Aber an sich hat eine Abgabe erst mal nichts mit dem Eigentumsrecht zu tun (Als eigenverantwortlich handelnde Approbierte geben wir ja ständig AM ab, an denen wir kein Eigentumsrecht besitzen (sondern unser Chef)).
    Und das Gesetz sieht nur eine Verschreibung für die Abgabe vor, nicht für den Erwerb/Eigentumsübergang.


    Wieso habe ich eigentlich organische Synthesen gekocht und titriert? Eine Jura-Studium wäre viel sinnvoller gewesen *lach*

  9. #19
    Atavar
    Gast
    Ups, hab vergessen meinen Namen ein zu geben.
    der obenstehende Post ist natürlich von mir^^

    Atavar

  10. #20
    Haben denn die mitarbeiter um die es hier geht überhaupt eigenmächtig antidepressiva etc mitgenommen, oder liegt vielleicht sogar eine diagnose vom arzt vor bzw befinden sie sich evt in ärztlicher behandlung? Das wäre was, was ich als erstes fragen würde. Vielleicht nehmen sie das schon seit jahren und sind unter ärztlicher kontrolle...
    Wir halten uns auch an den gesunden menschenverstand und an den spruch "wo kein kläger da kein richter". Hier in deutschland ist es eh total krass, wie wenig man eigenverantwortlich noch entscheiden kann und soll (in allen bereichen) - sind wir alle volldeppen, denen alles gesetzlich vorgeschrieben werden muss, damit sie sich in der großen, bösen und für uns natürlich viel zu komplizierten welt nicht verirren?
    Ganz ehrlich, wenn ich nachts huste wie ein elch und nicht schlafen kann, dann setz ich mich nicht 2 std zum arzt, um zu erfahren, dass paracodin helfen würde und wenn ich schon 2mal amoclav aufgrund von einem kriebelmücken-stich verordnet bekommen habe und es ein drittes mal bekommen sollte, dann nehm ich auch das einfach mit. Was ich nie mache, ist ein mir bisher komplett neues medikament selbst zu verordnen. meine theorie ist schon auch, dass der arzt zwar sicher nicht schlauer ist und auch er nicht wissen kann, was bei einer einnahme passiert (allerg. Reaktion etc) - aber er hat ne versicherung und kann haftbar gemacht werden.

    Ich muss auch dazu sagen, dass bei uns alle ne große selbstverantwortung haben und generell sehr offen darüber gesprochen wird wer was mitnimmt. PTAs und PKAs fragen generell den apotheker. Wir haben gott sei dank keine nasen, bei denen man sich sorgen machen muss, was sie alles heimlich einwerfen könnten. Fänd ich auch schade, wenn man innerhalb vom fachkreis sein wissen nicht sinnvoll einsetzt und anwendet.

Ähnliche Themen

  1. Zulassung von Arzneimitteln
    Von Unregistriert im Forum Klinische Pharmazie
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 31.05.2018, 10:43
  2. Abgabe von Arzneimitteln druch den Arzt
    Von Unregistriert im Forum Öffentliche Apotheke
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 28.06.2013, 17:54
  3. Krankenkassenrabatt bei Arzneimitteln
    Von Unregistriert im Forum Öffentliche Apotheke
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 27.01.2012, 13:30
  4. Preiszusammensetzung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln
    Von Unregistriert im Forum Öffentliche Apotheke
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 22.01.2012, 15:53
  5. PtA ohne Kundenkontakt?
    Von Mariannchen im Forum PTA-Ausbildung
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 01.05.2011, 00:09

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •