Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Ist die Reinsubstanz Koffein als Arzneimittel definiert?

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Ist die Reinsubstanz Koffein als Arzneimittel definiert?

    Hallo, ich müsste ganz dringen wissen, ob Koffein unter den Begriff "Arzneimittel" fällt. V.a. ob dies erst ab einer gewissen Konzentration zutrifft und ob die Reinsubstanz Koffein (also die Ausgangssubstanz zur Herstellung anderer Arzneimittel) als Rzneimittel definiert ist. Ich habe dazu leider nicht gefunden kann mir hier jemand weiterhelfen?? Ich wäre wirklich sehr dankbar.
    Grüße Anja

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Ja, Coffein ist ein Arzneimittel (siehe Definition Arzneimittel: Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen...). Hat ne eigene Monographie im Arzneibuch, außerdem gibt es ja viele Fertigarzneimittel, die Coffein enthalten. Es werden allerdings verschiedene Konzentrationen verwendet, je nach Wirkung die erzielt werden soll.

  3. #3
    Studi Avatar von Nachi
    Registriert seit
    13.09.2010
    Ort
    Münster
    Beiträge
    937
    Pharmaziestudent seit 2010

  4. #4
    Unregistriert
    Gast
    Ganz, ganz vielen herzlichen Dank!

    Ich habe jetzt meinen text verfasst und wollte fragen, ob das sinngemäß so stimmt?!

    Koffein fällt laut §2 Abs.1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) unter den Begriff Arzneimittel. Somit greift die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), welche in §6 Abs.3 die Prüfung aller Arzneimittel durch den Apotheker vorschreibt. Da dem Koffeinpulver ein Prüfzertifikat beilag, musste von der beauftragten Apotheke laut §11 Abs.2 der ApBetrO nur noch die Identität des vom Hersteller gelieferten Stoffes festgestellt werden.

    Grüße Anja

  5. #5
    Studi Avatar von Nachi
    Registriert seit
    13.09.2010
    Ort
    Münster
    Beiträge
    937
    Pharmaziestudent seit 2010
    Geht es um eine begründung für ein PTA-Tagebuch oder wofür genau brauchst du das? So wie du es formuliert hast finde ich zumindest keinen Fehler darin.

  6. #6
    Unregistriert
    Gast
    Hey, das geht ja echt fix bei Euch Danke!

    Es geht um einen kurzen Abschnitt in einer Diplomarbeit. Möchte den Unterschied zu Taurin deutlich machen. Denn Taurin fällt ja nicht unter "Arzneimittel", sondern unter "Lebensmittel" (genauer Nahrungsergänzungsmittel). Und deswegen darf Taurin ja auch nur fertig abgepackt also z.B. in Kapseln verkauft werden und die müssen ja vom Apotheker nicht geprüft werden. Also wenn ich das richitg verstanden habe zumindest :P

  7. #7
    Unregistriert
    Gast
    Das hast du wohl richtig verstanden Na auf jeden Fall der Satz zum Coffein is gut so!!!

Ähnliche Themen

  1. Einfuhr von Arzneimittel
    Von Sarah2455 im Forum Öffentliche Apotheke
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 23.10.2021, 13:18
  2. Psychologe Arzneimittel?
    Von Unregistriert im Forum Off-Topic und Plauderecke
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 14.05.2014, 18:17
  3. Arzneimittel mit Quendel
    Von Mina im Forum PTA-Ausbildung
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 28.12.2012, 23:06
  4. Arzneimittel in Drogerien
    Von AlterEgo im Forum Allgemeines zur Pharmazie
    Antworten: 21
    Letzter Beitrag: 07.04.2012, 11:27
  5. Abgelaufene Arzneimittel
    Von Unregistriert im Forum Öffentliche Apotheke
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 03.02.2012, 23:23

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •