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Thema: Urlaubstage im PJ

  1. #1
    Studentin Avatar von Caro
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    Urlaubstage im PJ

    Hallo!

    Mich würde mal interessieren, wo genau rechtlich festgelegt ist, dass man theoretisch 33 Tage/Jahr Urlaub im PJ hat.

    So steht es zumindest im PJ-Ratgeber des BPhD:

    ''33 Tage / Jahr, eine 6-Tage Woche zugrunde gelegt
    Ø Bei zwei verschiedenen Ausbildungsstätten erfolgt meist ein exaktes Splitting des
    Urlaubsanspruchs in die beiden Halbjahre
    Ø CAVE: Krankheitsbedingte, sowie anders geartete Fehlzeiten werden
    üblicherweise auf die Urlaubszeit angerechnet, da eine ununterbrochene praktische
    Tätigkeit nachgewiesen werden muss (ggf. können Fehlzeiten nach Absprache mit
    dem Arbeitgeber auch „nachgearbeitet“ werden)''

    Gibt es da irgendwas von der Gewerkschaft oder im Arbeitsrecht wo das steht?

    Muss der Arbeitgeber sich daran halten oder ist es nur eine Art Empfehlung?

  2. #2
    hausmeister Avatar von wundi
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    Hallo Caro,

    das ist in § 4 Abs. 5 der AAppO festgelegt:

    Auf die Ausbildung nach Absatz 1 werden Unterbrechungen bis zu den durch Bundesrahmentarifvertrag festgelegten Urlaubszeiten angerechnet.
    Also weiter gehts zum Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter. Den aktuellen (gültig ab 01.01.2011) habe ich mal angehangen (für die TGL-Nordrhein gibt es einen anderen, aber die hier erwähnten Fakten sind in beiden gleich (nur anderer Absatz und anderer Satzbau)).

    Unter § 11 Abs. 3 ist folgendes zu finden:

    Der Urlaub beträgt für alle Mitarbeiter 33 Werktage. Hierzu wird den Mitarbeitern nach fünfjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit ein Zusatzurlaub von einem Werktag gewährt. Der Urlaubsberechnung ist das bei Beginn des Kalenderjahres bereits vollendete Jahr der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters zugrunde zu legen.
    Womöglich arbeit man nur 5 Tage in der Woche, dann ist § 11 Abs. 4 auch interessant:

    Werktag ist jeder Tag, der nicht Sonn- oder Feiertag ist. Ist der Mitarbeiter an weniger als sechs Werktagen in der Woche tätig, so ist der Urlaubsanspruch von Werktagen in Arbeitstage umzurechnen.
    Anmerkung: In Sachsen hat der Tarifvertrag keine Gültigkeit, da die sächsischen Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten sind. Dennoch verweist die AAppO (und auch das LPA Sachsen [Praktische Ausbildung Abs.5 ]) bei den Urlaubszeiten explizit auf diesen BRTV, so dass die Regelung dazu auch dort greifen wird.
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  3. #3
    Studentin Avatar von Caro
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    ok, danke!

  4. #4
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Wo es grad so gut passt, eine Frage zu Werktagen: Wenn die Apotheke Samstags gar nicht öffnet, rechnet man dann trotzdem mit 6 statt 5 Werktagen, z.B. bei der Urlaubsberechnung für Teilzeitkräfte?

  5. #5
    Es kann einfach umgerechnet werden.
    33 x 6/5...rechnerisch 27,5 Tage...also 28 Tage nämlich 5 Woche + 3 Tage.
    Genau das gleiche erhält man ja bei 6 Tage Woche (also 6 x 5 +3...--> 5 Wochen plus 3Tage9
    Wichtig ist bei 6 Tage Woche und 33Tagen Urlaub werden 5 Samstage eingerechnet.

  6. #6
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Ja ne, das meinte ich nicht. Es gibt doch so ne Formel wo man mittels der Werktage und der wöchentlichen Arbeitszeit ausrechnet, wieviel Urlaub eine Teilzeitkraft mit bsp.weise 30h hat und da bekomm ich natürlich schon was anderes raus, je nachdem ob ich 5 oder 6 Werktage einbeziehe...

  7. #7
    Das ist die gleiche Formel, entscheidend ist die Zahl der Arbeitstage...nehmen wir an es wird nur montags bis Mittwoch vereinbart...sind es 3 und die Formel lautet
    (33 : 6) x 3, bei vier (33 . 6) x 4.
    Wenn natürlich die Arbeitstage vollkommen unterschiedliche Arbeitszeiten vorliegen...zählt trotzdem jeder AT als ein Tag.
    Also Monat arbeitet man nur 2 Stunden, Dienstag und Mittwoch jeweils 10 Stunden...dennoch sind alle 3 Tage Arbeitstage...das ist Pech oder Glück, je nachdem von welcher Seite es man betrachtet. Wenn also Montag Urlaub genommen wird zählt das als ganzer und nicht als 1/4 AT...genau wie Di oder MI.
    Als Arbeitgeber habe ich natürlich das Recht die Urlaubstage gleichmäßig auf alle Wochentage (in diesem Falle Mo - Mi) aufteilen zu lassen, damit der Urlaub nicht immer nur am Di und Mitwoch genommen wird.
    Gegenbeispiel. Für den Ostermontag der eh frei ist bekommt man auch keine Gutschrift, weil da nur 2 Stunden angefallen sind.

  8. #8
    hausmeister Avatar von wundi
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    Kleiner Hinweis: Wenn durch die Formel (Werkatage / 6 ) x Arbeitstage krumme Zahlen über einen halben Tag rauskommen, müssen diese laut § 5 Abs. 2 BUrlG aufgerundet werden. Bei krummen Zahlen unter einem halben Tag sind diese [...]durch Befreiung von der Arbeitspflicht zu gewähren oder nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis abzugelten. Wenn im Tarifvertrag andere Dinge dazu stehen, hat dieser allerdings Vorrang.

    Da es jetzt hier ganz schön in die Gesetzbücher geht, möchte ich mich noch absichern: Dies hier ist keine rechtsverbindliche Beratung, sondern durch Eigenrecherche und -erfahrung angeeignetes "Laienwissen". (kostenlose Rechtsberatung ist in Deutschland nämlich verboten und insgesamt nur Volljuristen vorbehalten...)

  9. #9
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    Wie ist das eigentlich mit Urlaub nehmen im PJ? Hat man ne realistische Chance im Sommerhalbjahr 2 Wochen am Stück Urlaub zu bekommen oder steht man eher am "Ende der Nahrungskette" und kann nur dann Urlaub nehmen, wenn es in den Betriebsablauf passt? Also alle paar Wochen mal ein paar Tage.

  10. #10
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Also im Tarifvertrag steht schon sowas in der Art wie "Urlaub sollte zusammenhängend genommen werden", also nicht mal hier n Tag und da 2 Tage und der Vertrag gilt ja grundsätzlich erstmal auch für dich als PJler (ADEXA-Mitgliedschaft wäre rein rechtlich natürlich Voraussetzung...). Ich kenne das schon so, dass auch die PJler 2 Woche am Stück in Urlaub gehen, allerdings steht man als Praktikant natürlich schon eheram "Ende der Nahrungskette" und wird sicherlich nachrangig behandelt bei sich überschneidenden Terminwünschen. Würde es aber einfach mal ansprechen und solange man bisschen flexibel ist, sollte das schon klappen :-)!

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