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Thema: PJ...wofür muss ich mich im Voraus anmelden?

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    PJ...wofür muss ich mich im Voraus anmelden?

    Hallo,
    ich habe einige Fragen zum PJ (Beginn 1.5.), irgendwie ist mir grad nicht so klar wofür ich mich anmelden muss:
    1. ich muss mich selbst krankenversichern bei der gesetzlichen KK... das ist mir klar
    2. ich muss in die bayerische Aothekerversorgung (wohl auch, wenn ich nicht in Bayern PJ mache, oder? Ich habe in Bayern studiert und mache in BaWü das erste halbe Jahr meines PJ)... muss ich mich da selbst anmelden, macht das mein Arbeitgeber? Und Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung. Ist das empfehlenswert? Kann ich danach in die Rentenversicherung wieder rein?
    Muss ich mich sonst noch irgendwo anmelden?

    so, ich hoffe meine Fragen sind nicht blöd, aber irgendwie bin ich grad etwas überfordert. :-S
    Vielen Dank für alle Antworten!

  2. #2
    Foren-Guru Avatar von Christin
    Registriert seit
    18.11.2007
    Ort
    Wolfserwartungsgebiet
    Beiträge
    542
    Apothekerin seit 2013
    Hallo,

    oje, dir hat noch keiner geantwortet...

    In der Kürze:
    1.) Völlig richtig, du musst dich selbst krankenversichern (solange du über 450 € im Monat verdienst), aber dein Arbeitgeber beteitigt sich ja nun mit an den Kosten.

    2.) Wenn du in BaWü tätig bist, meldest du dich auch bei der Kammer in BaWü an und kannst dort in die Apothekerversorgung eintreten. Dafür bekommst du nach Eintritt in die Kammer (ich weiß nun nicht, ob das für PhiPs dort freiwillig oder obligat ist) auch die Unterlagen zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung. Du bist generell immer dort rentenversichert, es sei denn du lässt dich zugunsten einer anderen Versogung (wie der Apothekerversorung) befreien, was doch deutliche Vorteile hat.

    Du solltest dich außerdem zum begleitenden Unterricht anmelden, den kannst du aber sicher auch in Bayern machen, wenn du das möchtest.
    You shoot me down, but I don't fall - I'm Titanium!

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    vielen Dank schon mal.

    wenn ich in BaWü bin, MUSS ich dann auch in die Kammer von BaWü?? Möchte danach wieder nach Bayern zurück und auf alle Fälle auch den begleitenden Unterricht in Bayern machen.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Pancha
    Registriert seit
    24.08.2011
    Beiträge
    201
    Pharmazeut
    Ich hab den Teil auch noch vor mir... Soweit ich das mitbekommen hab, machst du das 3. Stex, da wo du zur Uni gegangen bis. Denke, dass es sich dann auch anbietet in dem Bundesland der Prüfung den Unterreicht zu belegen. Dann lernst du schonmal einige Prüfer kennen etc.

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