Hallo ihr Lieben,
sagt mal, darf ich Formalin Lösung 5 % oder Konzentriert abgeben?
Es ist für einen Kunden, der die Klauen seiner Schafe damit behandeln möchte.
Wäre schön, wenn ihr mir weiter helfen könntet.
Danke schonmal,
lg Angelique
Hallo ihr Lieben,
sagt mal, darf ich Formalin Lösung 5 % oder Konzentriert abgeben?
Es ist für einen Kunden, der die Klauen seiner Schafe damit behandeln möchte.
Wäre schön, wenn ihr mir weiter helfen könntet.
Danke schonmal,
lg Angelique
Sollte kein Problem darstellen. Jedoch sollte mindestens bei der Abgabe der konzentrierteren Lösung das ganze dokumentarisch festgehalten werden mit den Personalien des Käufers sowie Verwendungszweck.
Bin skeptisch, ob man an Nutztieren einfach so Formaldehyd anwenden darf(ist aber Spekulation). Wenn er Probleme mit den Klauen hat, dann lieber ordentlich ausschneiden (lassen) und ggf. käufliche Klauenbadlösungen verwenden.
Es war ein sehr realistischer Traum und Harald Juhnke hatte Kuchen mitgebracht.
http://www.tierzentrum.ch/multicms/cms_grund_anz/upload/26_11_Moderhinke%20Sanierungsprogramm.pdf
ist zwar aus der schweiz, aber man kann glaub ich ganz gut sehen dass es schon nicht total aus der Luft gegriffen ist.
Im Zweifelfall soll einfach der Tierarzt ein Rezept ausstellen, worauf dann auch die Abgabe erfolgen kann. Das Ganze klingt nach der Beschreibung sowieso nicht unbedingt nach einer Bagatellerkrankung bei Schafen, wodurch der Tierarzt sowieso ein Auge draufwerfen sollte.
Hallo,
also ich hatte neulich auch mal so ein Fall,
also man darf es abgeben, aber es muss in das "Giftbuch" eingetragen werden, mit Personalien und Verwendungszweck.
Gut, ob es für Schafe ein sinnvoller Zweck ist... naja. In moorigen Gebieten kommt es öfters vor, dass Privatleute so etwas wollen. Die tauchen dann die Klauen ihrer Schafe in Formaldehyd- Lsg. 5%, das hilft gegen Fäule, denn der moorige Boden enthält häufig Pilze, die dann sowas verursachen.
Wenn es allerdings Tiere sind, die zur Zucht da sind oder gegessen werden, dann sollte man es nicht machen