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Thema: Hilfsmittel o.ä.

  1. #1
    please accept mystery Avatar von das_Alpacca
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    Hilfsmittel o.ä.

    He Leute,

    weiß jemand ob ausgewählte Hilfsmittel zugelassen sind? Taschenrechner? Baukasten?

    Werden einige Konstanten gegeben? Oder darf man sich das alles einprügeln?
    Es war ein sehr realistischer Traum und Harald Juhnke hatte Kuchen mitgebracht.

  2. #2
    Zweitie
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    was das thema konstanten angeht, stehen die, die man wissen sollte, in der einleitung des gegenstandskataloges...es lohnt sich mal nen blick drauf zu werfen
    Kleider machen Leute, aber das Herz macht den Menschen.

  3. #3
    Foren-Guru Avatar von Christin
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    Also Konstanten sind nicht gegeben und den Baukasten kannst du auch zu Hause lassen. Ich vermute auch, dass keine Taschenrechner (erst recht nicht GTR) zugelassen sind, da die Berechnungen ja meist auf Zehnerlogarithmen oder einfache Rechnungen hinauslaufen, die man ja auch schnell schriftlich machen kann.

    Als einziger Freund bleibt unser weicher Bleistift und ein Radiergummi bei uns...
    Geändert von Christin (23.07.2009 um 17:42 Uhr)
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  4. #4
    Administrator Avatar von ooonja
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    Um es kurz zu machen: nein, leider nicht.

    Aus "Praktische Hinweise zur Durchführung der schriftlichen Prüfungen nach der Approbationsordnung für Apotheker":

    "Bitte beachten Sie, dass das Mitbringen und Benutzen von Hilfsmitteln (z.B. Taschenrechner, auch in Uhren) und technischen Geräten, die zur Kommunikation einsetzbar sind (z.B. Handys, programmierbare Handheld-Geräte), generell unzulässig ist!"

    Das ganze kann man auch noch mal nachlesen, ist sicher nicht schlecht vorm Stex:
    http://www.impp.de/pdf/PraktischeHinweisePharm.pdf

  5. #5
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    Hi
    hab ich das gerade richtig verstanden, dass wir zb. zur physik-prüfung keinen taschenrechner verwenden dürfen?? die besteht doch nur aus rechen aufgaben...

  6. #6
    Administrator Avatar von ooonja
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    Ja, leider alles ohne Taschenrechner, also am besten mal wieder schriftlich rechnen üben.

  7. #7
    Apothekerin Avatar von Jorinschn
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    Ich möchte mal noch eine andere Frage in den Raum stellen:
    Ist es erlaubt, sich zur Prüfung etwas zu Trinken oder Essen mitzubringen? Ich hab dazu leider nichts in meinem impp-Heftchen gefunden... Ich will ja nicht verdursten während der Prüfung oder die anderen mit lautem Magenknurren von ihren Fragen ablenken ;-)

  8. #8
    Administrator Avatar von ooonja
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    Hab ich mich auch schon gefragt. Schließlich kann niemand erwarten, dass wir im Sommer 2,5 Stunden ohne Trinken (und evtl. Essen) auskommen.
    Laut Impp-Heft ist es nicht verboten, daher gehe ich davon aus, dass es erlaubt ist (schließlich kann da nicht alles drin stehen, was erlaubt ist - eher umgekehrt).

    Oder was meint ihr dazu?

  9. #9
    please accept mystery Avatar von das_Alpacca
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    Ich nehm mir mit Sicherheit das mit, was ich brauche!
    Es war ein sehr realistischer Traum und Harald Juhnke hatte Kuchen mitgebracht.

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