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Thema: Schlechtes Arbeitszeugnis?

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Schlechtes Arbeitszeugnis?

    Hallo,
    Hat man Chancen auch was zu finden, falls man ein Arbeitszeugnis im 3-4er Bereich hat?
    Danke

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Nein .

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    Man muss es ja nicht mitschicken.
    Vllt wirds garnicht nachgefragt.
    Ansonstn sagen man hätte keins bekommen weil der Chef so beschäftigt ist ect..

  4. #4
    Unregistriert
    Gast
    also wurde bei euch nach dem Arbeitszeugnis bei der Bewerbung verlangt?

  5. #5
    Unregistriert
    Gast
    Nicht, wenn die Bewerbung unmittelbar ans Ende der Arbeitszeit beim alten AG anknüpft. Wenn zwischen Ende der alten Tätigkeit und der Bewerbung schon ein paar Monate ins Land gegangen sind, würde ich es mitschicken, weil das sonst umso mehr Fragen aufwirft (z.B. fristlose Kündigung wg Diebstahl o.ä.? Vllt hat es ja einen Grund, dass er schon länger arbeitslos/erfolglos auf Jobsuche ist?).

  6. #6
    Unregistriert
    Gast
    Wie kams den zu dem schlechten Zeugnis? Ich würde versuchen mit dem alten Arbeitgeber zu reden und ihn bitten das Zeugnis zu verändern. Wenns wie du sagst im 3-4er bereich liegt, muss der Arbeitgeber die unterdurchschnittlichen Leistungen beweisen. Da er vermutlich keine Lust auf ein Gerichtsverfahren haben wird, wird er wohl einlenken. Übrigens, wenn du der Meinung bist, deine Leistungen wären im "guten" Bereich kannst du ihm auch mit Gericht "drohen", da er auch hier, nach dem neuesten Rechsstand beweisen muss, dass deine Leistungen schlechter als gut waren.

    Allem anschein nach hast du ein qualifizierendes Arbeitszeugnis erhalten. Du hast jedoch auch ein Recht auf das einfache Arbeitszeugnis.
    Das beinhaltet nur die Dauer deiner Tätigkeit in der Apo und deinen Aufgabenbereich. Deine Leistungen werden hier nicht bewertet.

    Ausserdem könntest du deinen Exchef bitten unter dein Arbeitszeugnis zu schreiben : Dieses Arbeitszeugnis ist nicht codiert.

    Und: Rechtlich gesehen muss das Arbeitszeugnis wohlklingend sein und darf nicht codiert sein. Entdeckst du eine ncode, kannst du um Änderung erbitten.

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