Hey!
Also laut AAppO:
"Die Approbation
§ 20 Antrag auf Approbation
(1) Der Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker ist an die zuständige Behörde des Landes zu richten, in dem der Antragsteller den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bestanden hat. Dem Antrag sind beizufügen [...]
6. eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist [...]"
Was heißt das denn genau?
Habe da leider auch nichts ergoogeln können?
Mann muss als Apotheker ja keinen Marathon laufen oder 0 Dioptrin haben wie als Pilot...