Ich habe eine Frage bzgl. der Wiederholungsprüfung in mehreren Fächern. Kann ich freiwillig ein halbes Jahr später das Staatsexamen wiederholen oder werde ich "gezwungen" meine nicht bestandenen Prüfungen schon einige Wochen nach Nichtbestehen zu wiederholen?
weiß jemand wie das geregelt ist? Man kann mich doch nicht zwingen wenn ich drei Prüfungen wiederholen muss schon 4 Wochen später zu wiederholen oder?
liebe grüße