Hallo liebe Community!
Ich habe mir heute die Frage gestellt: Muß ich eine Identitätsprüfung einer Substanz durchführen, wenn diese für den Endverbraucher bestellt worden ist? z.B. 250ml Olivenöl; 500g Basiscreme; 250g Rhabarberwurzel etc.
Sogesehen nutze ich die Substanzen ja nicht als "Ausgangsstoff" für eine Rezeptur, sondern geben sie unverarbeitet ab.
Wie seht ihr das? Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich?
Vielen Dank
onestep