Hallo zusammen,
ich wollte mal nach euren Erfahrungen fragen bezgl. Fahrtkostenrückerstattumg bei Einladung zu einem VSG.
Ich bin bisher davon ausgegangen , dass der Arbeitnehmer, in meinem Fall die öffentliche Apotheke, die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch nicht zurückerstatten muss. Jetzt habe ich im Internet gelesen, dass der Arbeitnehmer die Kosten übernehmen muss, es sei denn er schließt es von vornherein aus.
Leider hat bis jetzt KEINE Apotheke die Kosten fürs VSG erstatt bez. angeboten die Kosten zu übernehmen. Und leider summiert es sich doch ziemlich, da ich wegen Wohnortwechsel 300km südlich nach einer Stelle suche.
Wie macht ihr das ? Fragt ihr vor Anreise zum VSG nach ob eine Rückerstattung übernommen wird?
Oder verzichtet ihr darauf?
Ganz liebe Grüße
und einen schönen Sonntagabend