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Thema: Natriumhydroxid zur Seifenherstellung

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Natriumhydroxid zur Seifenherstellung

    Hallo,

    nur mal so... Eine Kundin hat bei mir NaOH bestellt, da sie sich ein Seife herstellen möchte. Ich hab das auch schon des öfteren gemacht und von daher sah ich da nun keinen Grund, warum ich das nicht abgeben sollte, zumal ja auch im Internet hingewiesen wird sich das NaOH aus der Apo zu holen. Entsprechende Sicherheitshinweise sind auch immer in den Seifenrezepten vorhanden.

    Nun wurde das NaOH von meiner Kollegin (ich war nicht mehr da) nicht ausgehändigt mit der Begründung "darf man nicht" bzw. "explosionsgefährlich".

    Steh ich nun auf dem Schlauch oder was? Ich komme echt total ins Zweifeln. Ist das so?
    Ich kann mir doch in der Drogerie auch Rohrreiniger einfach so kaufen und muss das noch nicht mal unterschreiben!?

    Ich versteh die Aufregung nicht.

  2. #2
    Unregistriert
    Gast

    NaOH

    Hallo,

    NaOH ist definitiv nicht explosionsgefährlich! Das stimmt schlicht und einfach nicht. Es trägt deswegen ja auch nur den Warnhinweis: "ätzend".
    Reines Natrium würde "explodieren" im Kontakt mit Wasser.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Natriumhydroxid

    Ich bin persönlich bin mir nicht zu 100% sicher, wie es in der Apotheke aussieht, aber da man sich im Baumarkt, Farbenhandel, bei Otto/ Amazon technisches NaOH bestellen kann, liegt es nahe, dass es in der Apotheke auch ohne Probleme möglich sein muss.

    Vielleicht hat das geholfen-

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von mia
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    229
    Apothekerin
    Hallo
    NaOH steht tatsächlich auf einer liste von stoffen, mit denen man explosivstoffe bauen kann, also z.B bomben. Das NaOH an sich ist NICHT explosionsgefährlich.

    Meine Schwester(bachelor in chemie, besitzt also die sachkenntnis und hatte den Nachweis auch dabei) hat letzte woche auch vergeblich versucht, in einer Apotheke NaOH für laugenbretzel zu bekommen. Nach 5 Apotheken hat sie aufgegeben. Die meisten wussten nicht einmal was 'sachkenntnis' bedeutet. Eine Lösung hätte sie aber kriegen können.
    Ich bin dann eben zur Apotheke an der ecke, in der 4 wochen famulatur gemacht habe, und habs ihr mitgebracht.

  4. #4
    Unregistriert
    Gast
    Ja danke, das hilft mir schon sehr.

    Ich muss mich halt drauf verlassen, dass sie Seife herstellt und basta. Wenn wir bittere Mandeln verkaufen und die Leute da 3-4x kommen, verlassen wir uns ja auch drauf, dass sie die zum Stollen backen nehmen
    und nicht um ungeliebte Personen los zu werden.
    Ich fand das war halt nur Possenreiterei (?). Ich bin zwar schon seit 9 Monaten in der Apotheke und hab auch seit 2007 schon die Ausbildung fertig, aber man wird dort behandelt wie ein Praktikant. Egal was ich mache, alles ist falsch. Nur weil ich es anderes mache (so wie ich es aus den vorigen Apos kenne), heißt das nicht, dass das falsch ist. es ist aber eben anders als die Kollegen es gerne hätten und deshalb muss man aus jeder Mücke nen Elefanten machen. Aber es sagt einen auch keiner wie man es machen soll.

    ...musste mal gesagt werden!!!!!

  5. #5
    Benutzer Avatar von ila*89
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    Pharmaziestudentin seit 2012
    Hallo
    ich hab die Diskussion so ein bisschen mitverfolgt und wollt auch etwas beisteuern:

    Wie wäre es, wenn man dem Kunden in so einem Fall ein Sicherheitsdatenblatt mitgibt? Ich weiss, dass sowas nicht an private Kunden abgegeben wird, aber es dient ja der Sicherheit aller Beteiligten?
    Wird die NaOH zur Seifenherstellung in Wasser gelöst? Ich hab da keine Ahnung von. Aber wenn ja, kann man dem Kunden vorschlagen, dass man für ihn die Lösung herstellt. Somit wäre die Gefahr geringer. Oder man warnt den Kunden davor, dass man nie den Feststoff vorlegt, wenn man es in Wasser lösen will?

    Gruß

  6. #6
    Unregistriert
    Gast
    Kaufmanns Gefahrstoffprogramm gibt wieder: 1. Verwnedungszweck prüfen - Keine Verpflichtung Gefahrstoffe abzugeben, wenn einem die Nase nicht gefällt: VERWEIGERN 2. Mündliche Unterrichtung: Entsorgung/Handhabung/Vorsichtsmaßnahmen... 3. Kindergesicherter Verschluß vorgeschrieben! 4. Schriftliche Gebrauchsanweisung vorgeschrieben! 5. Blinden-Tastmarke vorgeschrieben! 6. Kennzeichnung nach GHS, Apotheke mit Adresse und Telefonnummer, Abgabemenge natürlich Ich war am Anfang auch immer etwas confused, wenn ich Gefahrstoffe abgeben sollte, schließlich habe ich in einer Apotheke gearbeitet, in welcher es o.g. Programm gab - Stoff auswählen und sich vom Programm durch den Abgabevorgang führen lassen! Etiketten und SDBs kann man auch über das Programm ausdrucken. In meiner eigenen Apo ist das Programm nun an beiden Kassenplätzen installiert und verfügbar. - Nachteil: die Datenbank muss gepflegt werden

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