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Glauber- und Bittersalz in der Freiwahl ?
Im Titel steht schon alles, darf man Glaubersalz und Bittersalz in die Freiwahl stellen? Ich habe auf der Packung keinerlei Hinweis gefunden, welcher dem wiedersprechen würde. Desweiteren verkaufen sie das auch in der Drogerie, von daher tendiere ich zu ja. Was haltet ihr davon?
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Hmm
Ich denke es kommt auf die dosis an. generell ist alles was man in der drogerie kaufen kann hoffnungslos unterdosiert.
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Re: Glauber- und Bittersalz in der Freiwahl ?
Das mit der Dosis verstehe ich jetzt nicht so ganz. Gast #1 hat doch vermutlich Packungen der Reinsubstanz gemeint, oder (von Bombastus oder so)?
Allerdings hatten wir auch schon Pharmazieräte in unserer Apotheke, die der Ansicht waren, nicht nur die apothekenpflichtigen Arzneimittel dürfen nicht in die Freiwahl, sondern auch alle Artikel, auf denen "Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren" draufsteht, seien aus der Freiwahl zu entfernen.
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Studi
Ich weiß nun nicht mehr genau, wie die beiden Stoffe etikettiert sind, aber es sind Abführmittel. Und sie wirken auch und das nicht ohne. Ich würde auch nicht grade behaupten, dass sie unbedingt bei jedem unbedenklich einzusetzen sind. Ich weiß zumindest, dass sie bei uns weder in der Frei- noch in der Sichtwahl waren, sondern im Alphabet und da gehören sie meiner Ansicht nach auch hin.
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Apothekerin
Alles, was nicht apothekenpflichtig ist oder wo was anderes dagegen spricht (Pflanzenschutzmittel...) darf in die Freiwahl. Kochsalz gibt es auch in jedem Supermarkt, obwohl man sich damit umbringen kann...
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Neuer Benutzer
Rechtsgrundlage:
Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV)
siehe Anlage 1a zu §1
...Magnesiumsulfat... Natriumsulfat...
sind nicht apothekenpflichtige, freiverkäufliche Arzneimittel (wenn sie als Fertigarzneimittel eine Zulassung habven, z.B.Caelo) und dürfen daher in die Freiwahl.
Geändert von Zwerggi (15.03.2012 um 19:30 Uhr)
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