Hallo Ihr,
vielleicht könnt Ihr mir bei folgendem Problem helfen:
Ich bin noch bis zum 31.1. PTA-Praktikantin in meiner Apotheke und habe am 2.2. meine (hoffentlich...) letzte mündliche Prüfung. Ich werden allerdings direkt schon am 1.2. übernommen, so dass ich mich nicht arbeitslos melden muss. Nun meine Frage dazu: Muss ich mir an meinem Prüfungstag (2.2.) Urlaub nehmen oder muss die Apotheke mich freistellen? Ich weiß, dass mir laut PTA-Ausbildungstarif-Vertrag an meinem Vorprüfungstag und an meinem Prüfungstag freigegeben werden müsste, wenn ich noch in meiner Praktikumszeit wäre. Gibt es für meinen Fall auch irgendeine Regelung? Hab so langsam das Gefühl, dass das irgendwie eine Gesetzeslücke ist...
Ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt...