Nein dieses Gesetz gibt es nicht! Es gilt nur die Anerkennung der Berufsausbildung aus anderen EU-Ländern. Bedeutet ein Apotheker mit Erlaubnis zur Ausübung dieses Berufs z.B. in Österreich muss defacto auch eine Erlaubniss zur Ausübung dieses Berufs in Deutschland erteilt kriegen, sprich Approbation. Hast du in einem EU-Land die Erlaubniss zur Ausübung des Apothekerberufs? Und ich meine NICHT "nur" ein Pharmaziediplom.