Hallo,
ich habe so ähnliches Problem im Moment. Bin in Deutschland durchgefallen, hab woanders in EU mein Abschluss gemacht. Nun weiss die Apothekerkammer nicht, ob sie mir eine Approbation erteilen darf, da ich in Deutschland durchgefallen bin.
Mein EU-Abschluss steht nicht zur Debate, damit ist alles Ok.
Weiss es vielleicht jemand, ein Gesetz, oder wo es schwarz auf weiss steht, dass NACH ENDGÜLTIG NICHT BESTANDENER PRÜFUNG IN PHARMAZIE EU-DIPLOM ANNERKANNT WIRD; UND SOMIT EINE APPROBATION ERTEILT WERDEN DARF??????????????