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Thema: Stex splitten

  1. #21
    Erfahrener Benutzer Avatar von mia
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    Apothekerin
    Schau doch mal in deine Studienordnung. In Düsseldorf reicht z.B. die Zulassung zum StEx aus, um ins 5. Semester zu kommen. Erst im 6.Semester musst du die bescheinigung zum bestandenen StEx haben.

  2. #22
    Bei uns in Greifswald war das ebenfalls so. Die Zulassung zum Stex reichte aus, um in das 5. Semester zu kommen. Um dann im 6. Semester weiter zu machen, musste man das 1. Stex bestanden haben.

    @marsiana: Man kann sich nicht nur ein für Teil des Stex anmelden. Den Teil, den man nicht macht, wird als "durchgefallen" gewertet. Der Schnitt des 1. Stex ist, nach meinen Erfahrungen, völlig uninteressant. Wenn es bei dir gar nicht um das Bestehen, sondern nur um den Schnitt, geht, dann würde ich auf jeden Fall alles daran setzen, alle 4 Fächer gleich zu bestehen. Es ist viel zu stressig, das 5. Semester zu machen und gleichzeitig für das 1. Stex zu lernen. Es sieht für eine spätere Bewerbung doch viel besser aus, alles in der Regelstudienzeit geschafft zu haben, als das über all eine 1 steht.

  3. #23
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    Aber das Studium kann man doch immernoch in der Regelstudienzeit schaffen, auch wenn man das 1. Stex erst ein Semester später abschließt.

  4. #24
    Studi Avatar von Nachi
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    An sich kommst du auch so in's erste Semester. Ich weiß nicht, ob das auch schon wieder Uni-abhängig ist, aber an sich braucht man dann erst für das sechste Semester das 1. StEx.

  5. #25
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Nein, das geht nicht! Man darf, wenn man das 1.StEx nicht komplett schafft, schon mal ein Semester (aber auch nur 1) weiter studieren, aber um für das Examen zugelassen zu werden, braucht man defintiv alle Scheine! Nachzulesen in §6 der Approbationsordnung - man muss die regelmäßige (und v.a. erfolgreiche) Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der aufgeführten Stoffgebiete nachweisen...

  6. #26
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Das 1.Stex muss man nicht bestanden haben, um ins 5.Semester zu kommen. Man darf laut Approbationsordnung §15 (5) in dem Semester, das auf die erstmalige Zulassung zum 1.StEx folgt, Scheine für weitere Prüfungsabschnitte sammeln. Teilweise legen die unis aber fest, an welchen Veranstaltungen man schon teilnehmen darf, bsp.weise kann einem wohl wenn man Biologie noch nicht bestanden hat, die Teilnahme an Bio-Kursen versagt werden (kenn ich aber nur vom "hörensagen")

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