Hallo,
ich bin dummerweise durch ne Prüfung gerasselt und wollte nun wissen ob es notwendig ist für die Nachholprüfung an der Uni immatrikuliert zu sein?
Habe mich nämlich an meiner Uni nicht rückgemeldet...hat da jemand Erfahrungen mit gemacht?
Hallo,
ich bin dummerweise durch ne Prüfung gerasselt und wollte nun wissen ob es notwendig ist für die Nachholprüfung an der Uni immatrikuliert zu sein?
Habe mich nämlich an meiner Uni nicht rückgemeldet...hat da jemand Erfahrungen mit gemacht?
Naja wenn du ja die Klausur ja wieder schreiben willst musst du ja weiter studieren und deswegen ja natürlich..sonst kannst du ja nicht weiterstudieren ???!!!...
sorry merke gerade dass das Wort "ja" zu oft benutzt worden ist, aber zu der Frage...manche Sachen sind finde ich auch selbstverständlich, oder?
Vielleicht habe ich es falsch formuliert...es geht darum ob man für eine mündliche Nachholprüfung des 2. Staatsexamens (in einem der 5 geprüften Fächer) bei seiner Uni immatrikuliert sein muss.
Es ist wohl sicherer da direkt deine Uni zu fragen, aber das sollte soweit kein Problem sein. Dein drittes Staatsexamen machst du schließlich auch erst nach dem PJ. Da bist du ja auch nicht mehr immatrikuliert und darfst die Prüfung trotzdem machen. Solltest du dir trotzdem total unsicher sein: Fachschaft oder Vertrauensperson am Institut fragen. Unqualifizierte Meinungen von nicht registrierten Usern sind wieder mal.....sehr nichts sagend -.-.
Problem hat sich geklärt, man muss immatrikuliert sein um das 2. Staatsexamen ablegen zu dürfen, gleiches gilt für Wiederholungsprüfungen. Exmatrikuliert wird man dann automatisch durch die Uni nachdem das 2. Staatsexamen vollständig bestanden worden ist.