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Thema: Schwangerschaft im PJ

  1. #1

    Schwangerschaft im PJ

    Hallo,

    Ich habe eine wichtige Frage.
    ist eine Schwangerschaft im PJ (ganzes Jahr Apotheke ) erlaubt??
    steht das irgendwo an der Approbationsordnung? ist das durch die Landesprüfungsamt erlaubt?
    Darf ein Apotheker bzw. der Chef das Parktikum beenden und die Praktikantin nachhause schicken weil sie schwanger ist?
    Ich hoffe es kann mir jemanden helfen :-)

    Vielen Dank

  2. #2
    Foren-Guru Avatar von Christin
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    Hallo,

    erst einmal ruhig Blut...
    Zunächst kann dir niemand eine Schwangerschaft verbieten und du wirst nirgendwo einen Absatz in einer Prüfungsordnung dazu finden. Für dich gilt das allgemeine Arbeitsrecht und dort sind Schwangere ganz besonders abgesichert. Wenn dein Chef von deiner Schwangerschaft erfährt, darf er dir nicht einfach kündigen. Es ist sogar sehr wichtig, dass du deine Schwangerschaft ihm gegenüber anzeigst, da er dann für den entsprechenden Arbeitsschutz verantwortlich ist. Du wirst dann einfach nicht mehr alle Tätigkeiten durchführen können (keine Gluco-Rezepturen etc), aber das sollte wohl möglich sein. Dann stellt sich ja nur noch die Frage, ob du die gesamte Zeit schaffst, das hängt ja jetzt davon ab, wie lange du schon in der Apotheke bist. Ansonsten machst du eben erst einmal nur ein halbes Jahr und wenn es Ärger gibt, kannst du die andere Hälfte in einer anderen Apotheke machen. Denke aber daran, dass das PJ in Vollzeit und nur mit der Unterbrechung der regulären Urlaubszeiten und des begleitenden Unterrichts absolviert werden muss.

    Alles Gute!
    You shoot me down, but I don't fall - I'm Titanium!

  3. #3
    Unregistriert
    Gast

    Schwanger

    Man kann das PJ in Teilzeit machen, wenn es einen Grund gibt und en Baby ist ein solcher Grund. Beim zuständigen Prüfungsausschuss beantargen, das PJ verlängert sich entsprechend.

  4. #4
    Hallo,
    vielen vielen Dank für die Beuhigende Antwort!!
    @Christin: kann ich das irgendwo nachvollziehen (das es mir erlaubt ist schwanger weiter zu arbeiten )? steht das irgendwo?
    Wie ist das mit krankheitstage wegen der Übelkeit und so wie viel darf man als Krank fehlen!?
    Ich würde gerne meine 3 Staatexamen nicht verschieben. Die Geburt wird auch mindestens 4 Monaten nach dem STEX.

    Vielen Dank

  5. #5
    Foren-Guru Avatar von Christin
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    Naja, es steht nirgendwo, dass du nicht arbeiten darfst. Es gilt für dich der allgemeine Arbeitsschutz und der Mutterschutz. Einen kleinen Einblick gibt:
    http://www.deutscher-apotheker-verla...69255362_p.pdf

    Es geht nur darum, dass du gewisse Tätigkeiten nicht mehr ausführen solltest (Prüfungen mit organischen Lösungsmitteln, Gluco-Rezepture, ...), wobei dein Chef argumentieren könnte, dass Prüfung und Rezeptur Gebiete sind, in denen er dich ausbilden muss. Ist aber kein Problem, es gibt ja auch genug Prüfungen ohne organ. LM und eine Harnstoffcreme darfst du ja trotzdem herstellen:-)

    Es gibt meines Erachtens nach keine Maximalzahl an Krankheitstagen, es könnte nur der Frage der Krankengeldzahlung kommen, wenn du sehr lange aufgrund einer Ursache fehlst. Manchmal gibt es aber auch Querelen, dass ja in der Approbationsordnung steht, dass man nur für den PBU und die gesetzliche Urlaubszeit freigestellt ist, daher berechnen ja einige auch die Krankentage als Urlaub und das der ist ja bekanntlich begrenzt. Aber wenn es tatsächlich möglich ist, dann gewisse Absprachen mit dem Prüfungsamt zu treffen , ist das ja klasse. Und der Chef muss natürlich auch einverstanden sein.
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